Wegen eines neuerlichen Beweisantrags hat es gegen einen der Angeklagten noch kein Urteil gegeben, teilte das Gericht mit.
Wegen eines neuerlichen Beweisantrags hat es gegen einen der Angeklagten noch kein Urteil gegeben, teilte das Gericht mit.
Das Sextett soll mit einer professionell aufgezogenen Marketingkampagne von 2017 bis April 2018 hunderte Opfer weltweit um knapp sechs Millionen Euro gebracht haben. Es habe vorgegaukelt, mit dem Token "LoopX" das schnelle Geld zu machen. Das Versprechen gegenüber den Investoren habe laut Anklageschrift gelautet, dass man dafür eine Trading-Software entwickelt habe, die mehr als 10.000 Trades pro Sekunde ermöglichen würde und damit ein Profit von zehn Prozent pro Woche eingefahren werden könne. Über Crowdfunding kamen die mutmaßlichen Betrüger an das Geld der Investoren. Die Handelssoftware habe jedoch nie existiert und die Token seien wertlos gewesen. Das ganze Projekt sei "überhaupt nie operativ tätig gewesen", so die Vorhaltungen der Staatsanwaltschaft.
Aufgeflogen ist der großangelegte Kryptobetrug in der Schweiz im Kanton Zürich, dort hatten namentlich bekannte Opfer Anzeige erstattet. Spuren führten dann auch nach Linz. Cybercrime-Experten des Bundeskriminalamts konnten in weiterer Folge den Verlauf der Transaktionen nachvollziehen und analysieren. Weitere Hinweise führten die Ermittler dabei durch ganz Österreich, nach Deutschland, Tschechien, Zypern und Thailand.
Im Oktober 2023 folgte im Rahmen der "Operation LoopX" in Zusammenarbeit mit der EU-Justizbehörde Eurojust die Ausstellung von EU-Haftbefehlen. In Linz wurde ein Österreicher festgenommen, in Zypern ein zweiter, in Prag ein Tscheche. Inzwischen wurden noch drei weitere Österreicher im Großraum Graz und in Oberösterreich verhaftet. Die Angeklagten im Alter von 29 bis 40 Jahren zeigten sich in dem dreitägigen Prozess geständig. Ihre Unbescholtenheit, ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung sowie das lange Zurückliegen der Tat und das seitherige Wohlverhalten wurden u.a. als strafmildernd bewertet, hieß es vom Gericht. Vor allem die hohe Schadenssumme sah das Gericht als erschwerend an.
(APA/Red)