Dies bestätigte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag auf APA-Anfrage. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil war somit rechtskräftig.
Dies bestätigte Staatsanwaltssprecher Hansjörg Mayr am Freitag auf APA-Anfrage. Das von den Geschworenen einstimmig gefällte Urteil war somit rechtskräftig.
Das Urteil des Schwurgerichts sei "klar" ausgefallen, sagte Mayr. Auch sehe man keinen Hinweis auf Fehler in der Verhandlung und damit keinen Grund für eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). An dem durch die Geschworenen gefällten Freispruch gebe es somit "nichts zu rütteln". Die Verteidiger des 39-jährigen Deutschen seien bereits informiert.
Staatsanwalt Joachim Wüstner hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung vorerst noch keine Erklärung abgegeben. Die Verteidiger Albert Heiss und Mathias Kapferer kritisierten nach Prozessende indes einmal mehr die polizeiliche Ermittlungsarbeit sowie die lange Untersuchungshaft - diese hatte eineinhalb Jahre gedauert. Heiss brachte ein weiteres zivilrechtliches Vorgehen ins Spiel, das laut Kapferer aber "noch völlig offen" sei.
Am Ende des drei Tage dauernden Mordprozesses gegen den Deutschen am Donnerstag hielten die acht Geschworenen den 39-Jährigen für nicht schuldig, den Buben getötet und anschließend einen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte Überforderung aufgrund der Behinderung des Buben als Motiv angenommen und Indizien für die Planung des vorgetäuschten Raubüberfalls geortet. So habe er die Tötung des Buben verschleiern wollen.
Mit den einstimmigen Freisprüchen hinsichtlich des Verdachts des Mordes und der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach nur eineinhalb Stunden Beratung und dem nunmehrigen Rechtsmittelverzicht fand ein unter großem Medieninteresse verfolgter Prozess seinen Schlusspunkt. Der 39-Jährige hörte unter Tränen den Wahrspruch der Geschworenen, der von Besuchern mit Applaus quittiert wurde. Der Deutsche verließ im Anschluss den Gerichtssaal als freier Mann.
Der Angeklagte hatte die vorgeworfene Tat stets vehement bestritten und war bei der Darstellung geblieben, dass er in jener Nacht auf einer Promenade neben der Ache Opfer eines Raubüberfalls wurde und von einem Unbekannten mit einer Flasche ohnmächtig geschlagen worden sei. Der zu dem Zeitpunkt sechsjährige Bub soll dann selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und ertrunken sein. Nach monatelangen, intensiven Ermittlungen hatte sich jedoch keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisiert. Deshalb geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Seitdem saß er in Untersuchungshaft - bis zu seinem letztlichen Freispruch durch das Schwurgericht.
(APA/Red)