Endgültig feststehen wird der gesetzliche Anpassungsfakor dann im September. Die Regierung hat sich zuletzt darauf geeinigt, diesen Faktor für die jährliche Pensionsanpassung zu übernehmen.
Endgültig feststehen wird der gesetzliche Anpassungsfakor dann im September. Die Regierung hat sich zuletzt darauf geeinigt, diesen Faktor für die jährliche Pensionsanpassung zu übernehmen.
Grundlage für die Berechnung des Richtwerts zur Pensionserhöhung für 2025 durch das Sozialministerium ist die durchschnittliche Steigerung des Verbraucherpreisindex. Dazu wird das arithmetische Mittel der von Statistik Austria veröffentlichten zwölf Jahresinflationsraten von August 2023 bis Juli 2024 verwendet. In den derzeitigen Zahlen sind noch der vorläufige Wert für Juni 2024 und die Schnellschätzung für Juli 2024 enthalten, daher können sich noch leichte Änderungen ergeben.
Die Regierung ist diesmal bereits kurz vor Veröffentlichung der vorläufigen Juli-Inflation vorgeprescht und hat am Dienstag bekanntgegeben, dass die Pensionen 2025 um den gesetzlichen Anpassungsfaktor erhöht werden. Das gilt bis zur ASVG-Höchstbeitragsgrundlage von 6.060 Euro monatlich. Darüberliegende Pensionen erhalten den Anpassungsfaktor nur bis zu diesem Betrag.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen wird im kommenden Jahr auch die Ausgleichszulage für rund 200.000 Mindestpensionistinnen und Mindestpensionisten erhöht. Ihre Pension steigt von aktuell mindestens 1.217,96 auf voraussichtlich rund 1.275 Euro. Für Neupensionisten wird die Schutzklausel für das Pensionskonto um ein Jahr verlängert. Alle Personen, die 2025 regulär in Pension gehen, erhalten so die Inflation auf ihrem Pensionskonto abgegolten. Ausgenommen sind nur Personen, die freiwillig vorzeitig in Pension gehen, also eine Korridorpension antreten, ohne dass sie zuvor arbeitslos waren.
Zusätzlich wird die gesetzliche Aliquotierungsregelung auch 2026 ausgesetzt, also ein Jahr länger als bisher vorgesehen. So erhalten alle Personen, die 2025 ihre Pension antreten, im darauffolgenden Jahr bereits die volle Pensionserhöhung - unabhängig davon, in welchem Monat sie in Pension gehen.
Der Anpassungsfaktor für die Pensionen ist auch die Grundlage für die Erhöhung der Politikerbezüge. Wie im Vorjahr hat sich die Regierung aber dafür entschieden, für Spitzenpolitiker im Bund eine Nulllohnrunde einzuziehen. Mandatare auf Bundesebene (Nationalrat und Bundesrat) bekommen den halben Anpassungsfaktor.
In welcher Höhe die Bezügeerhöhung für Politiker auf Landesebene erfolgt, bleibt den Ländern überlassen. In der Steiermark verordnet sich die Spitzenpolitik ebenfalls eine Nulllohnrunde, die Bezüge der Landtagsabgeordneten sollen wie auf Bundesebene um die Hälfte des Anpassungsfaktors erhöht werden. In Salzburg und Oberösterreich werden die Politikerbezüge um den Pensionsanpassungswert erhöht, also voraussichtlich 4,6 Prozent. Im Burgenland dürfte man auf eine Erhöhung verzichten, in den anderen Bundesländern hat man noch keine Entscheidung getroffen.
(APA/Red)