Der Rechnungshof untersuchte die Finanzwirtschaft der Fachhochschulen in Burgenland und Vorarlberg.
Bei der Rechnungshof-Prüfung stellte sich heraus, dass die finanziellen Mittel der FH Vorarlberg nicht so transparent waren wie die der FH Burgenland. Demzufolge wird dem Land Vorarlberg empfohlen, bei den finanziellen Zuwendungen für mehr Transparenz zu sorgen. Das Burgenland soll andererseits die Ursachen für den Studienabbruch erforschen und Gegenmaßnahmen ergreifen, wurde im Bericht, der am Freitag veröffentlicht wurde, angegeben.
Rechnungshof: Schwere Etablierung des FH-Studiengangs Gesundheits- und Krankenpflege
Der überprüfte Zeitraum umfasste die Jahre 2018 bis 2021. Geprüft wurden etwa die Organe, der Geschäftsbereich Lehre, der Einsatz des Personals, die Steuer- und Kontrollfunktion der jeweiligen Eigentümer bzw. des Wissenschaftsministeriums sowie die finanzielle Situation. Die FH Burgenland stand zur Gänze im Eigentum der Landesholding Burgenland, die FH Vorarlberg direkt im Eigentum des Landes Vorarlberg.
Die Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes 2016 sah vor, die Ausbildung des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege von den Schulen in einen Bachelorstudiengang an FH zu überführen. Anders als die anderen Länder boten das Burgenland und Vorarlberg die Ausbildung für den gehobenen Dienst so lange wie gesetzlich möglich parallel in beiden Ausbildungsschienen an. Dies habe aber die Etablierung des FH-Studiengangs Gesundheits- und Krankenpflege an den beiden Fachhochschulen erschwert, so die Prüfer. Sie stellten auch fest, dass das Burgenland im überprüften Zeitraum jährlich nur 25 Anfängerstudienplätze förderte, womit die Ausbildungsreform für Pflegeberufe "nur wenig ambitioniert vorangetrieben" wurde.
FH Burgenland kam Behinderteneinstellungspflicht nicht nach
Während die FH Vorarlberg die Behinderteneinstellungspflicht im Prüfzeitraum ausnahmslos erfüllte, kam die FH Burgenland dieser nicht ausreichend nach. Sie musste daher rund 80.000 Euro an Ausgleichstaxen leisten, statt diese Mittel für die FH verwenden zu können. Während sich die Landeszuwendung an die FH Burgenland an belegten Studienplätzen orientierte, erfolgte die Landesfinanzierung der FH Vorarlberg anhand der budgetierten Erfordernisse. Der Landtagsbeschluss aus 1997, die jährlichen Betriebsabgänge der FH Vorarlberg abzudecken habe ein "prinzipiell unbegrenztes Haftungsrisiko" des Landes geschaffen, heißt es im RH-Bericht.
Im Burgenland stammten die Landesmittel direkt aus dem Landesbudget. Anders in Vorarlberg, hier gebe es auch Spenden durch die illwerke vkw AG, einem Landesunternehmen. Ein weiterer Unterschied: Anders als an der FH Burgenland erhielt die FH Vorarlberg eine indirekte Finanzierung über die Verrechnung von nicht marktüblichen Mieten. Konkret musste die FH Burgenland im Jahr 2022 je Quadratmeter eine durchschnittlich rund fünfmal so hohe Miete wie die FH Vorarlberg zahlen. Die dem Land Vorarlberg zuzurechnenden finanziellen Mittel waren daher nicht einfach festzustellen, die Finanzierung der FH Vorarlberg war weniger transparent als jener im Burgenland.
Das Land Vorarlberg sollte daher Maßnahmen ergreifen, um die erforderliche Transparenz der Finanzierung der FH durch Mittel, die dem Land zuzurechnen sind, sicherzustellen. Die FH Burgenland wiederum sollte die Gründe für Studienabbrüche insbesondere nach dem ersten Studienjahr eruieren und Gegenmaßnahmen treffen.
FH Burgeland und FH Vorarlberg wollen Rechnungshof-Kritik ernst nehmen
Die FH Burgenland sah im Bericht eine "Bestätigung der erfolgreichen und wirtschaftlich soliden Entwicklung der Hochschule". In einer Aussendung hieß es, dass man die Anregungen des Rechnungshof aufnehmen werde und diese bereits teilweise umgesetzt worden seien. In Zukunft sollen etwa konkrete Zielgrößen zum geplanten Anstieg der Studierendenzahlen in der Hochschul-Strategie verankert werden. Auch werden die Beweggründe für Studienabbrüche in einer Studie evaluiert.
Die FH Vorarlberg sah den Bericht positiv, er sei "eine Bestätigung der Entwicklung der FHV". So unterstreiche dieser die Bedeutung als regionale Bildungsstätte für Fachkräfte, besonders erfreulich sei die Anerkennung der Evaluationsprozesse der Lehre. Der Prüfbericht werde nun evaluiert. Ein gutes Zeugnis für die FHV sah auch Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP). "Selbstverständlich nehmen wir aber auch die geäußerte Kritik des Rechnungshofes ernst und setzen uns intensiv mit den Empfehlungen auseinander", so die für Wissenschaft zuständige Schöbi-Fink. Sie hielt fest, dass der Finanzierung transparente Leistungsvereinbarungen und Landtagsbeschlüsse hinterlegt seien. Es erscheine nicht zweckmäßig, höhere Mieten für die durch das Land als Erhalter zur Verfügung stehenden Gebäude zu verlangen und dann den Finanzierungsbedarf des Erhalters zu erhöhen.