Die Bundesländer bestehen darauf, bei der Erarbeitung der Renaturierungsverordnung maßgeblich beteiligt zu sein.
Die Forderung der Bundesländer wurde von den Anwesenden einer außergewöhnlichen Konferenz der Agrarreferenten am Donnerstag - vertreten waren alle Länder außer Wien und der Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) - klar zum Ausdruck gebracht. Sie verlangen unter anderem eine "gemeinsame" Koordinationsstelle für die Realisierung und Kompensationszahlungen.
"Länder, Gemeinden sowie die jeweils betroffenen Sektoren, insbesondere die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, sind vollumfänglich bei der Umsetzung der EU-Renaturierungsverordnung einzubeziehen und müssen in ihrem Zuständigkeitsbereich in führender Verantwortung sein", sagte die oberösterreichische Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP), die aktuell den Vorsitz in der Agrarreferentenkonferenz führt. Mit der Umsetzung könnte eine massive Kostenlawine auf die Steuerzahler zurollen, befürchtet sie. Gefordert werden daher eine Abschätzung der Folgekosten sowie "vollumfängliche" Ausgleichszahlungen. "Alles andere würde die Versorgung mit Lebensmitteln gefährden, den Wirtschaftsstandort Österreich massiv schwächen und die Entwicklung unserer Regionen gefährden", meinte Totschnig.
Konkret einigte man sich in der Konferenz auf zehn Punkte: So dürfe es u.a. "keine ideologischen Alleingänge mehr" geben, die "Hauptbetroffenen", also die Länder, sollen den Umsetzungsplan federführend entwickeln, bis Jahresende soll eine gemeinsam getragene Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sollen bei der Umsetzung mit einbezogen werden, gefordert wird zudem ein "nationaler Wiederherstellungsplan" mit entsprechenden Ausgleichszahlungen für die zu setzenden Maßnahmen. Die Infrastruktur des ländlichen Raums und die Lebensmittelproduktion müssten sichergestellt werden. Angeregt wird auch, bei Naturschutzprojekten dem Vertragsnaturschutz den Vorzug zu geben.