Die beiden Parteien hätte sich darauf geeinigt, vorerst das gerichtliche Verfahren "ruhen zu lassen" und an einer Lösung zu arbeiten, teilte eine VKI-Sprecherin der APA am Donnerstag mit.
Die beiden Parteien hätte sich darauf geeinigt, vorerst das gerichtliche Verfahren "ruhen zu lassen" und an einer Lösung zu arbeiten, teilte eine VKI-Sprecherin der APA am Donnerstag mit.
Bereits am Mittwoch war bekannt geworden, dass es "direkte Gespräche" gebe, wie es aus dem Sozialministerium hieß. Ob damit auch die Klage auf Eis gelegt wurde, blieb aber zunächst unklar.
Die "Frohbotschaft" über das Eintreten in Verhandlungen hatte zuvor Tirols schwarzer Arbeiterkammerpräsident Erwin Zangerl per Aussendung verkündet. Er nannte dies "einen ersten Schritt in die richtige Richtung." Ziel müsse es jedenfalls sein, dass die Tirolerinnen und Tiroler auch in Zukunft leistbare Sport- und Freizeitangebote nutzen können.
Der VKI hatte mit der nunmehr "stillgelegten" Klage erreichen wollen, dass die Jahreskarte mit Einheimischen-Bonus auch Menschen ohne Hauptwohnsitz, Arbeits- oder Studienplatz in Tirol offensteht. Die Konsumentenschützer orteten einen Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Seitens des VKI hieß es, dass man nicht das Freizeitticket an sich, sondern nur bestimmte Klauseln bekämpfen wolle. "Ziel ist nicht, dass Tiroler Konsumenten benachteiligt werden", wurde zu Beginn der Woche betont. Vielmehr sollen etwa auch Vorarlberger oder Salzburger mit Wohnsitz im Grenzgebiet zu Tirol in den Genuss der Vergünstigungen kommen. Laut einem Bericht der "Tiroler Tageszeitung" vom Donnerstag ging es vor allem auch um ausländische Zweitwohnsitzbesitzer in Tirol. Die Hauptwohnsitzklausel betreffe laut Klage "auch überproportional Personen mit ausländischer Herkunft". Verwiesen wurde auf die hohe Zweitwohnsitzquote und darauf, dass generell Menschen mit Zweitwohnsitz in der Regel keiner Erwerbstätigkeit in Tirol nachgehen würden.
Seit 2018 verbietet die sogenannte Geoblocking-Verordnung der EU Diskriminierung nach Staatsangehörigkeit, Wohnsitz oder Niederlassung. Ursprünglich klagte der VKI offenbar gegen sieben Klauseln in den Geschäftsbedingungen des Kartenverbundes.
Die Freizeitticket-Verantwortlichen fühlten sich zu Unrecht ins Visier genommen. Seilbahnen erbrächten Verkehrsdienstleistungen und seien deshalb von der Geoblocking-Verordnung ausgenommen. Zudem sei die Wirksamkeit der Geoblocking-Verordnung, die ursprünglich für den Online-Handel konzipiert wurde, fraglich. Gewarnt wurde zudem vor einem Präzedenzfall und Auswirkungen auf das gesamte Tarifsystem, auf andere Verbundkarten sowie Preissteigerungen.
Auf die Klage folgte jedenfalls ein Aufschrei, der neben der Arbeiterkammer auch von der Landespolitik ausging. Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) zeigte sich bereits am Mittwoch erleichtert über die jüngste Entwicklung bzw. Entspannung. Der "massive Aufschrei" zeige seine Wirkung, denn auch der für den VKI und Konsumentenfragen zuständige Grünen-Sozialminister Johannes Rauch sei "in der Pflicht", winkte der Landeshauptmann mit dem Zaunpfahl gen Wien. Gleichzeitig machte Mattle klar, dass die Klage "gegen die Tiroler Bevölkerung" jedenfalls fallengelassen werden müsse.
Aktuell nutzen fast 60.000 Menschen die Jahreskarte, die einen günstigeren Eintritt für zahlreiche Bergbahnen, Bäder und Museen ermöglicht. Das Freizeitticket Tirol umfasst als Verbundkarte rund 70 Betriebe und vor allem mehr als 30 Skigebiete über den Zeitraum eines Jahres. Dazu gehören auch besonders beliebte Skiregionen wie die Axamer Lizum, die Innsbrucker Nordkettenbahnen, die Bergbahnen Kühtai oder der Stubaier Gletscher. Zuletzt war das Ticket um 686 Euro im Vorverkauf und zum Normalpreis von 755 Euro für Erwachsene erhältlich gewesen.
(APA/Red)