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Gefälschte Corona-Zertifikate: Jenewein und Hafenecker verurteilt

16-07-2024, 15:46

Bei einem Gerichtsverfahren bezüglich gefälschter Corona-Zertifikate am Dienstag am Purkersdorfer Bezirksgericht im bezirk St. Pölten Land erhielten der frühere FPÖ-Politiker Hans-Jörg Jenewein und der freiheitliche Generalsekretär Christian Hafenecker noch nicht rechtskräftig Geldstrafen.

Ex-Politiker Jenewein ist zu einer Zahlung von 2.000 Euro verpflichtet, während Hafenecker 5.100 Euro zu entrichten hat. Drei weitere Angeklagte, unter ihnen die Gattin Hafeneckers, wurden freigesprochen. Diese Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Anwalt von Hafenecker kündigt nach Urteil zu gefälschten Corona-Zertifikaten Berufung an

Jenewein muss wegen Datenfälschung 100 Tagessätze zu je 20 Euro zahlen, Hafenecker als Bestimmungstäter 30 Tagessätze zu je 170 Euro. Zu einem Teil der Anklagepunkte erfolgten Freisprüche. Er habe "nicht den leisesten Zweifel" daran, dass Hafenecker den Parlamentsmitarbeiter bestimmt habe, die gefälschten Testzertifikate bei Jenewein zu bestellen, sagte der Richter. Die anderen Beschuldigten wurden freigesprochen, weil eine Bestimmungstäterschaft nicht nachzuweisen war.

Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Der Verteidiger von Jenewein erbat Bedenkzeit, der Rechtsanwalt von Hafenecker meldete Berufung an. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig. Jenewein gab laut seinem Verteidiger zu, Covid-Testzertifikate für sich und andere gefälscht zu haben. Die vier Mitangeklagten sollen laut Staatsanwaltschaft als Bestimmungstäter agiert haben, sie bestritten die Vorwürfe. Die Beschuldigten kamen nicht zu der Verhandlung am Dienstag. Angeklagte können sich in Prozessen an Bezirksgerichten von Verteidigern vertreten lassen und müssen nicht persönlich erscheinen.

(APA/Red)

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