Laut "Standard" resultiert das Urteil gegen Schilling aus einem mutmaßlichen Verstoß gegen eine Unterlassungsvereinbarung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena getroffen wurde. Ein Einspruch gegen die Strafe wurde eingelegt.
Laut "Standard" resultiert das Urteil gegen Schilling aus einem mutmaßlichen Verstoß gegen eine Unterlassungsvereinbarung, die mit dem Ehepaar Bohrn-Mena getroffen wurde. Ein Einspruch gegen die Strafe wurde eingelegt.
Im Wesentlichen dreht sich die Sache darum, dass dem Aktivisten-Paar vorgeworfen worden war, sich über die eigene gemeinnützige Stiftung zu bereichern. In einem von Schilling-Anwältin Maria Windhager an Medien weitergegebenen Akt findet sich eine Passage, wonach es ein "hinreichendes Tatsachensubstrat" für die Behauptung gebe. Dass der Schriftsatz mit diesem Inhalt an Medien übermittelt wurde, sah das Bezirksgericht als Verstoß an und gab dem Antrag auf Exekution der Bohrn-Menas statt.
Windhager wird diese Exekution bekämpfen. Schilling habe sich nämlich gemäß dem Vergleich nicht mehr entsprechend geäußert, wie sowohl die Anwältin als auch die Grünen gegenüber der APA unterstreichen. Windhager ist der Meinung, dass sie ihre Argumente als Rechtsvertreterin Schillings sehr wohl vorbringen hat dürfen. In dem so genannten Impugnationsverfahren, das wieder vor dem Bezirksgericht geprüft wird, wird nun inhaltlich geprüft, wer im Recht ist.
(APA/Red)