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Hundebox-Fall: Amtshaftungsansprüche werden nicht anerkannt

15-07-2024, 15:02

In der Angelegenheit eines mittlerweile 14 Jahre alten Jungen, der von seiner Mutter im Waldviertel in eine Hundehütte eingesperrt und misshandelt worden sein soll, hat das Land Niederösterreich die außergerichtlich erhobenen Amtshaftungsforderungen nicht akzeptiert.

In einem Schreiben berief man sich auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) und führte die fehlende Rechtsgrundlage ins Treffen, berichtete der "Kurier" am Montag. Opferanwalt Timo Ruisinger hatte 150.000 Euro Schmerzengeld gefordert.

Der OGH habe bereits 2021 in einer Entscheidung klargestellt, dass das Handeln der Kinder- und Jugendhilfeträger im amtshaftungsrechtlichen Sinn nicht "in Vollziehung der Gesetze" stattfinde, heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben. Es sei also nicht der Hoheits-, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen. Gefestigt werde dies durch eine OGH-Entscheidung aus dem Vorjahr. Es seien auch "andere Handlungen oder Unterlassungen von Bediensteten des Kinder- und Jugendhilfeträgers als privatrechtlich einzustufen". Das Amtshaftungsrecht biete daher "keine Rechtsgrundlage für die Geltendmachung eines Anspruchs", wird in dem von einer Wiener Rechtsanwaltskanzlei verfassten Dokument betont.

Opferanwalt hatte auch Haftung für zukünftige Schäden des Buben gefordert

Aus dem Büro von Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ) wurde die fristgerechte Abgabe des Papiers auf Anfrage bestätigt. Zum Inhalt des Schreibens gab es keine Auskunft, "da die Rechtssache inhaltlich noch nicht abgeschlossen ist".

Opferanwalt Ruisinger hatte Mitte April neben den 150.000 Euro Schmerzengeld auch eine Haftung für sämtliche zukünftige Schäden des Buben gefordert. Das Land Niederösterreich hatte drei Monate Zeit um eine Erklärung abzugeben, ob die Ansprüche anerkannt werden oder nicht. Ruisinger stützte sich darauf, dass die betreffenden Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen a. d. Thaya "völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation" des Buben reagiert hätten. "Durch die nicht adäquate Reaktion" sei ein Schaden entstanden, der sich "einerseits auf seine körperliche Unversehrtheit, insbesondere jedoch auf seine psychische Gesundheit ausgewirkt" habe.

Nach der Absage des Landes will Ruisinger nun die weiteren rechtlichen Schritte prüfen. Entsprechende im Gespräch mit dem "Kurier" getätigte Aussagen bestätigte der Opferanwalt am Montag der APA. Medial war von Ruisinger im Frühjahr auch eine Amtshaftungsklage ins Spiel gebracht worden.

Gegen die beiden mit dem Fall betrauten Mitarbeiter der BH Waidhofen a. d. Thaya läuft indes weiterhin ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Krems. Im Raum steht der Verdacht des Amtsmissbrauchs.

Causa sorgte landesweit für Aufsehen

Die Causa selbst sorgte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Die 33-jährige Mutter soll ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Am 22. November 2022 hatte sich das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand befunden. Der Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

Die 33-Jährige hatte in dem Geschworenenprozess Ende Februar wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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