Der Erkenntnis des Gerichts zufolge nützten sie im Februar dieses Jahres eine 19-jährige Frau sexuell aus, die durch Drogen und Alkohol beeinträchtigt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der Erkenntnis des Gerichts zufolge nützten sie im Februar dieses Jahres eine 19-jährige Frau sexuell aus, die durch Drogen und Alkohol beeinträchtigt war. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die beiden Männer machten in Bregenz die Bekanntschaft der 19-Jährigen und einer Begleiterin, die spätabends auf dem Nachhauseweg nach Dornbirn waren. Sie boten den Frauen kurzerhand an, sie mit dem Auto mitzunehmen. Bereits während der Fahrt war klar, dass es der 19-Jährigen schlecht ging. Aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsums musste sie sich mehrfach übergeben. In Dornbirn ließen die Männer die Begleiterin am vereinbarten Zielort aussteigen, die 19-Jährige sollte woanders abgesetzt werden.
Doch anstatt die junge Frau nach Hause zu bringen, hielten die Männer auf einem Parkplatz an. Nacheinander vergingen sie sich auf der Rückbank des Wagens an der Wehrlosen. Einer der Angeklagten gab an, die Frau nicht einmal berührt zu haben. Der andere räumte Geschlechtsverkehr ein. Er behauptete jedoch, die schwere Beeinträchtigung der Frau nicht wahrgenommen zu haben.
DNA-Spuren und Zeugenaussagen zeichneten jedoch ein anderes Bild. Zudem belastete der Zweitangeklagte seinen Kumpel. Somit kam der Schöffensenat nach mehreren Stunden Prozessdauer zu dem Ergebnis, dass beide wegen Missbrauchs einer Wehrlosen zu verurteilen waren. Der Erstangeklagte bekam 24 Monate unbedingte Haft, sein Freund 20 Monate. Dem Opfer wurden insgesamt 4.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
(APA/Red)