Das Ableben eines 65 Jahre alten deutschen Touristen durch einen Unfall mit einem Sessellift im August 2023 in Andelsbuch (Bregenzerwald) führt zu keinen strafrechtlichen Folgen.
Die Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Feldkirch bezüglich fahrlässiger Körperverletzung sowie fahrlässiger Tötung nach dem Liftunfall-Tod des Urlaubers sind abgeschlossen worden, erklärte Amtssprecher Heinz Rusch gegenüber der APA, wobei er sich auf einen Bericht der "Vorarlberger Nachrichten" bezog.
Es könne nicht mit der erforderlichen Sicherheit von einem strafrechtlich relevanten Fehlverhalten ausgegangen werden, begründete Rusch die Verfahrenseinstellung. Dabei stützte sich die Staatsanwaltschaft unter anderem auf ein Gutachten aus dem Bereich Seilbahnwesen, das die Frage klärte, ob allenfalls eine unzureichende Wartung zum Unfall geführt hatte. Der Betrieb des über 50 Jahre alten Lifts wurde infolge des Unfalls eingestellt. Er hätte noch bis Herbst 2023 fahren sollen, dann wäre eine Überprüfung angestanden. Ein Fortbestand der Bahn galt schon vor dem Unfall als unsicher.
Der 65-Jährige aus München war auf der Doppelsesselbahn "Niedere" von der Bergstation kommend talwärts in Richtung Mittelstation unterwegs gewesen, als sein Sessel ins Rutschen geriet. Der Sessel prallte gegen den darunter fahrenden Sessel, auf dem zwei Touristen aus Deutschland saßen. Der 65-Jährige rutschte infolge des Aufpralls unter dem Sicherheitsbügel durch - zunächst konnte er sich noch mit Hilfe eines anderen Fahrgastes festhalten, doch nach wenigen Minuten verließen ihn die Kräfte.
Er stürzte aus vier Metern Höhe in steiles Wiesengelände ab, rutschte über eine drei bis vier Meter hohe Böschung und blieb schließlich auf dem darunterliegenden Güterweg schwer verletzt liegen. Der Deutsche wurde vom Notarzthubschrauber geborgen und ins Krankenhaus St. Gallen geflogen. Dort erlag er rund zwei Wochen später seinen schweren Verletzungen.