Dadurch müssen etliche Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin auf eine Entscheidung des EuGH warten, berichtete der ORF in der Nachrichtensendung ZiB1.
Dadurch müssen etliche Betroffene in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin auf eine Entscheidung des EuGH warten, berichtete der ORF in der Nachrichtensendung ZiB1.
Der Hintergrund: Zahlreiche Kunden hatten Fahrzeuge erworben, die nach Bekanntwerden des Dieselskandals gebaut wurden. Sie waren überzeugt, dass sich die Abgasreinigung nicht mehr ausschaltet - was sich allerdings als Irrtum herausstellte. Daraufhin haben etliche Kunden den deutschen Autobauer geklagt. Die Entscheidung des EuGH sollte nun zur Klärung beitragen. Allerdings bot VW dem Kläger einen Vergleich an: Mit 65.000 Euro bekomme er mehr, als er für das Fahrzeug bezahlt habe und er könne das Auto behalten. "Aus rein prozessökonomischen Erwägungen hat Volkswagen dem Kunden die Beendigung des Verfahrens durch Vergleich angeboten", wurde VW in der ZiB1 zitiert. "Offenbar dürfte da eine panische Angst ausgebrochen sein", sagte Rechtsanwalt Michael Poduschka, der die Geschädigten in dieser Causa vertritt. "Es hätte der Auslöser für einen neuen Dieselskandal werden können. VW wird das nicht verhindern können, sie können es nur verzögern."
(APA/Red)