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Klagenfurter in seiner Wohnung erstochen: 17 und fast zwölf Jahre Haft für Duo

9-07-2024, 16:29

Am Dienstag sind zwei 20-jährige Männer am Landesgericht Klagenfurt zu 17 und fast zwölf Jahren Haft verurteilt worden, ein halbes Jahr nachdem in Klagenfurt ein Drogendealer in seiner Wohnung erstochen worden war

Ihnen wurde vorgeworfen, dass sie den 30-Jährigen ausrauben wollten, dabei stach einer der Angeklagten 18 Mal auf ihn ein. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Haupttäter wurde wegen Mordes und schweren Raubes zu 17 Jahren Haft verurteilt. Der zweite Angeklagte fasste - weil er während der Untersuchungshaft bereits wegen eines anderen Deliktes zu 45 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden war - elf Jahre, zehn Monate und 15 Tage Haft aus: "Damit kommen wir insgesamt auf zwölf Jahre bei Ihnen", erklärte Richter Uwe Dumpelnik, der Vorsitzende des Schwurgerichtshofes, in der Begründung der Strafhöhe. Die Geschworenen hatten zuvor auf die Fragen, ob es sich bei den Taten um Mord und um schweren Raub gehandelt hatte, einstimmig mit Ja beantwortet.

Erstangeklagter habe 18 Mal zugestochen

Die beiden Männer hatten sich am Abend der Tat im Jänner in einem Lokal in Klagenfurt getroffen. Dabei habe der Erstangeklagte, ein in der Steiermark geborener kroatischer Staatsbürger, vorgeschlagen, dass sie mit dem Klappmesser des zweiten Angeklagten den 30-jährigen Dealer ausrauben könnten. Der Kroate nahm das Messer an sich und betrat die Wohnung, woraufhin der Dealer auf den 20-Jährigen zustürmte.

"Der Angeklagte hat sich sofort gegen sein Opfer gerichtet und hat ihm vier Mal in die Brust gestochen. Weil das Opfer seine Hände schützend vor den Körper gehalten hat, sind weitere, massive Verletzungen an den Armen entstanden", sagte Staatsanwältin Karin Schweiger in ihrem Anklagevortrag. Insgesamt habe der Erstangeklagte 18 Mal zugestochen. Gerichtsmedizinerin Alexandra Meierhofer hatte in ihrem Gutachten von "wuchtigsten, massiven Gewalteinwirkungen" gesprochen - obwohl das Messer eine Klingenlänge von nur zehn Zentimetern hatte, wurden damit schwerste innere Verletzungen verursacht. Der letzte Stich wurde in den Rücken des 30-Jährigen gesetzt, wobei auch die Messerspitze abbrach.

Angeklagter: "Ich wollte ihn nie umbringen."

Nachdem sich der 30-Jährige nicht mehr bewegte, stieg der Kroate über den Sterbenden, nahm einen Mini-Kühlschrank mit, in dem er Drogen vermutete, und flüchtete gemeinsam mit dem zweiten Angeklagten, der hinter ihm im Stiegenhaus gewartet hatte. Während der Komplize bald nach der Tat von der Polizei festgenommen wurde, ließ sich der Kroate von seiner Freundin abholen. Er fuhr nach Hause, versteckte den Kühlschrank, in dem keine Drogen gewesen waren, im Keller, wusch sich und wechselte die Kleidung. Danach kehrte er wieder in die Stadt zurück, traf sich mit Freunden und wurde später am Weg nach Hause gestellt.

"Ich wollte ihn nie umbringen. Mir war bewusst, dass ich ihn verletzt habe, ich kann mich aber nur mehr an zwei, drei Stiche erinnern. Dann war ich wie ausgeschaltet", gab der Erstangeklagte in seiner Einvernahme an. Er habe das Messer nur mitnehmen wollen, um sein Opfer einzuschüchtern, sagte er. Überhaupt könne er sich nicht mehr richtig an den Tatablauf erinnern, sagte er, als er von der Staatsanwältin mit den massiven Verletzungen des Opfers konfrontiert wurde: "Wie soll ein Mensch das überleben?", fragte sie. "Ich hätte nicht gedacht, dass er verblutet", gab der Angeklagte zurück.

Sein österreichischer Komplize, der nur wegen schweren Raubes angeklagt war, hatte sich zu Prozessbeginn überhaupt nicht schuldig bekannt. Als geklärt werden sollte, welche Tat denn eigentlich geplant gewesen sei, meinte er zuerst, er habe gar nicht gewusst, was der andere Angeklagte vorgehabt habe. Als er sich immer weiter in Widersprüche verstrickte, zog sein Verteidiger die Notbremse und bat um eine Unterredung mit seinem Mandanten - mit dem Ergebnis, dass sich der Zweitangeklagte schließlich zum Überfall schuldig bekannte.

Der Verteidiger des Erstangeklagten betonte in seinem Schlussvortrag, sein Mandant habe auf keinen Fall einen Mord geplant gehabt. Vielmehr habe er "äußerst naiv gehandelt", er habe nicht einmal Erfahrung mit einem Messer als Waffe: "Er hat gemeint, er wird das Opfer überraschen, wie wir heute wissen, war dem nicht so. Er ist in eine Situation gekommen, mit der er nicht gerechnet hat und in der er vollkommen überfordert war."

Staatsanwältin Schweiger hatte zuvor gemeint, viele Angeklagte in Mordprozessen würden die Verantwortung wie der Erstangeklagte wählen. Allerdings spreche bei dieser Tat alles für einen Mord, die Tat sei ein "Massaker" gewesen, erklärte sie mit Verweis auf die Tatortfotos, die während der Verhandlung gezeigt worden waren - und die Tatsache, dass beide Angeklagte nach der Tat von Kopf bis Fuß voller Blut waren. "Ich glaube ihm, dass ihm das leid tut", sagte die Staatsanwältin zum Erstangeklagten, "aber in dem Moment der Tat spricht nichts dafür, dass er geglaubt hat, dass sein Opfer da lebend rauskommt". Sie habe "keine Zweifel, dass ein bedingter Tötungsvorsatz gegeben war".

(APA/Red)

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