Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt, jenes gegen die Polizistin mit einer Diversion beendet, informierte die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag.
Das Verfahren gegen den Polizisten wurde eingestellt, jenes gegen die Polizistin mit einer Diversion beendet, informierte die Staatsanwaltschaft Salzburg am Dienstag.
Ereignet hat sich der Vorfall am 11. Dezember in den frühen Morgenstunden. Die Salzburger Polizei war damals von den Kollegen in Bayern verständigt worden, dass sich der Lenker eines Kastenwagens bei der Einreise der Kontrolle entzogen habe, indem er umdrehte und davonraste. Zunächst nahmen die deutschen Polizisten selbst die Verfolgung auf und wurden kurz danach von den heimischen Kräften abgelöst. Einer Salzburger Streife gelang es schließlich, dem Kastenwagen vorzufahren, und die Polizisten versuchten, das Fluchtfahrzeug zum Anhalten zu bringen. Dabei rammte der Kastenwagen wiederholt den Streifenwagen.
Bei einem dieser Rammversuche schoss der Polizist am Beifahrersitz mit seiner Dienstpistole zwei Mal auf das Schlepperfahrzeug, ein hinter dem Lenker sitzender 19-jähriger Syrer erlitt durch Splitter Schnittverletzungen an der Hand. Dieser Mann lehnte eine ärztliche Behandlung ab. Gegen diesen Beamten stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, weil er in Notwehr geschossen habe, was laut Waffengebrauchsgesetz rechtmäßig sei.
Der Lenker - ein 34-jähriger Rumäne - setzte trotz der Schüsse die Flucht fort. Kurz vor Saalfelden verließ er dann die Bundesstraße, kam von der verschneiten Straße ab und blieb im Schnee stecken. Er rannte in der Dunkelheit davon und ließ die zehn geschleppten Syrer im Wagen zurück. Wenig später kamen zwei Polizistinnen zum Schlepperauto. Da sie nicht wussten, ob sich im Fahrzeug bewaffnete Personen befinden, sicherten sie das Auto mit einem Sturmgewehr und forderten die Insassen mehrfach auf, mit erhobenen Händen auszusteigen, was diese aber nicht machten. Plötzlich gab eine Polizistin einen Schuss ab, der einen 27-jährigen Syrer am Kopf traf. Er erlitt "ganz massive Gesichtsverletzungen", die lebensgefährlich waren, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde damals zur APA sagte.
Dieser Schuss sei unabsichtlich abgegeben worden, weil die Beamtin beim Rückwärtsgehen im tiefen Schnee gestolpert sei, so die Staatsanwaltschaft. Der Vorfall wurde daher als fahrlässige Körperverletzung betrachtet. "Aufgrund der konkreten Tatumstände, ihrer Schuldeinsicht und ihrer bisherigen Unbescholtenheit wurde ihr von der Staatsanwaltschaft Salzburg eine Diversion unter Setzung einer Probezeit von zwei Jahren und Leistung eines Pauschalkostenbeitrages angeboten."
Den rumänischen Lenker nahm die Polizei kurz nach dessen Flucht fest. Gegen ihn ist weiterhin ein Verfahren wegen des Verdachts der Schlepperei, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt, der schweren Körperverletzung, der Sachbeschädigung und vorsätzlichen Gemeingefährdung anhängig. Um jeden Anschein der Befangenheit zu vermeiden, war das Landeskriminalamt Vorarlberg mit den Ermittlungen gegen die Salzburger Polizisten beauftragt worden.
(APA/Red)