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Bodenverbrauch: Beschwerde bei EU-Kommission und EGMR eingereicht

9-07-2024, 15:47

Im Kampf gegen zu hohen heimischen Bodenverbrauch hat eine österreichische NGO nun eine Beschwerde sowohl bei der EU-Kommission als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingereicht.

Das teilte AllRise am Dienstag mit. Zuvor hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine gegen die Republik Österreich sowie die Bundesländer Oberösterreich und Niederösterreich gerichtete Staatshaftungsklage in der Sache zurückgewiesen.

Die NGO kritisiert, dass es noch immer kein aktuelles Klimaschutzgesetz und keine verbindlichen Ziele zur Reduktion des Bodenverbrauchs in Österreich gebe. Zudem seien keine Konsequenzen vorhanden, wenn EU-Richtlinien von österreichischen Ländern und Gemeinden nicht umgesetzt würden.

Wesemann: "Dieser Flächenfraß muss endlich gestoppt werden"

"Pro Tag werden in Österreich laut aktuellem WWF-Bodenreport 12,1 Hektar Boden versiegelt, im Fünf-Jahres-Schnitt sind es ca. 11,9 Hektar. Ein klares Zeichen dafür, dass die österreichische Bundesregierung nicht nur ihr selbst gestecktes Ziel von 2,5 Hektar pro Tag klar verfehlt, sondern diesem nicht einmal näher kommt", erklärte AllRise-Gründer Johannes Wesemann. Da die rechtlichen Mittel in Österreich ausgeschöpft seien, wolle die NGO nun in die nächste Instanz gehen.

"Dieser Flächenfraß muss endlich gestoppt werden, denn wie verheerend die Folgen sind wird immer deutlicher", so Wesemann. Die politischen Verantwortlichen müssten für ihr Nicht-Handeln zur Verantwortung gezogen werden. Neben Strafzahlungen wegen der Verfehlung der Klimaziele würden die Auswirkungen von Extremwetterereignissen, die aufgrund des menschengemachten Klimawandels immer häufiger würden, nicht nur persönliche Schicksalsschläge in Kauf nehmen. Der fehlende Bodenschutz würde Österreich in Zukunft immer mehr Geld kosten.

"In Österreich stellt sich aufgrund der Tatsache, dass Naturschutz Bundesländersache ist, die Problematik, dass jedes Bundesland für sich Regelungen in unterschiedlichster Form erlässt, ohne dass diese in effizienter Weise auf die Erreichung der Ziele einzahlen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Bundesländer - entgegen wissenschaftlicher Empfehlungen - seit Jahren gegen eine quantifizierbare Strategie zur Reduktion der Bodenversiegelung wehren", hieß es von Wolfram Proksch, Co-Gründer von AllRise.

NGO reichte Beschwerde bei EU-Kommission und EGMR ein

Sowohl die Nitrat- als auch die Wasserrahmenrichtlinie seien nur zwei von mehreren EU-Richtlinien, die in einzelnen Bundesländern zum Schutz der Böden nicht konform umgesetzt würden. Flächenversiegelung und Bodenverbrauch gehören laut einem Bericht der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 zu den größten Umweltbelastungen in Österreich, hieß es von AllRise.

Der VfGH argumentierte im März dieses Jahres im abweisenden Beschluss, dass die Klage der NGO zu den Voraussetzungen für die Zuständigkeit des VfGH kein ausreichend "substanziiertes Vorbringen" erstatte. Der Klage lasse sich nicht einmal mit Bestimmtheit entnehmen, welche Vorwürfe dem Gesetzgeber und welche der Vollziehung gemacht würden, hieß es in der Erklärung. Weiters hieß es in dem Beschluss, dass die Zuständigkeit des VfGH zur Entscheidung über Staatshaftungsansprüche wegen Verstoßes gegen EU-Recht nur dann in Betracht komme, "wenn der Akt, der die unionsrechtliche Staatshaftung auslöst, unmittelbar dem Gesetzgeber zuzurechnen ist."

(APA/Red)

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