Voraussetzung ist der Tausch einer zumindest 15 Jahre alten erneuerbaren Heizungssystems samt Steigerung der Endenergieeffizienz durch das neue erneuerbare Heizungssystem.
Voraussetzung ist der Tausch einer zumindest 15 Jahre alten erneuerbaren Heizungssystems samt Steigerung der Endenergieeffizienz durch das neue erneuerbare Heizungssystem.
Es geht um den Tausch von bestehenden Wärmepumpen oder Holzheizungen im Ein-/Zweifamilien-/Reihenhaus auf einen Fernwärmeanschluss, eine moderne und effiziente Wärmepumpe oder Biomasseheizung. Die Förderung wird in Form einer Pauschale in Höhe von 5.000 Euro vergeben und ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Zusätzlich kann bei gleichzeitiger Errichtung einer thermischen Solaranlage ein Bonus von 2.500 Euro vergeben werden. Für die Jahre 2024 und 2025 stehen dafür insgesamt 60 Millionen Euro aus dem Klimaschutzministerium zur Verfügung.
Anträge sind auf der Internetseite www.umweltfoerderung.at möglich. Die Fertigstellung der neuen Heizungsanlage und Antragstellung muss nach der Registrierung innerhalb von zwölf Monaten erfolgen. Gefördert werden Leistungen, die seit vergangenen Montag (1. Juli) erbracht wurden. "Besonders beim Heizen gilt: Effizienz ist gut fürs Klima und das Geldbörserl", so die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne).
(APA/Red)