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Nationalrat segnete "Papamonat" für Zivildiener ab

5-07-2024, 09:57

Zivildiener können künftig bei der Geburt eines Kindes den "Papamonat" in Anspruch nehmen.

Eine Novelle, die außerdem bei besonders berücksichtigungswürdigen wirtschaftlichen oder familiären Gründen eine einmalige Teilung des Zivildienstes erlaubt, ist am Donnerstagabend mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ im Nationalrat abgesegnet worden. Die zuständige Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) sprach von einer Aufwertung des Zivildienstes.

Zivildiener können "Papamonat" in Anspruch nehmen

Für die Teilung des Zivildienstes ist eine Vereinbarung mit der Trägerorganisation im Vorfeld notwendig. Zudem wird der Kreis der bevorzugten Zivildienstorganisationen um Einrichtungen der Altenbetreuung und Krankenanstalten erweitert. Auf die steigende Zahl an Nichtantritten des Zivildiensts aus medizinischen Gründen reagiert die Politik mit einer Ermächtigung für die Zivildienstserviceagentur, fachärztliche Untersuchungen zu beauftragen. Wer - etwa in Folge einer Katastrophe oder eines besonderen Notstands - einen außerordentlichen Zivildienst leisten muss, wird künftig aufs Jahr gerechnet 30 Tage Dienstfreistellung erhalten.

Der Zivildienst sei eine "unverzichtbare Säule" der Gesellschaft, sagte Plakolm, vulnerable Gruppen seien darauf angewiesen. Der Bedarf an Zivildienern sei zudem in den letzten Jahren klar gestiegen, dem würden geburtenschwache Jahrgänge gegenüberstehen. Nun werde der Zivildienst gestärkt und flexibler gemacht, so Plakolm.

Zivildienst wird gestärkt und flexibler gemacht

NEOS und SPÖ hoben unter anderem den Papamonat als positive Neuerung hervor. Beide Parteien kritisierten aber, wie unverzichtbar Zivildiener für Gesundheitseinrichtungen geworden seien. Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) betonte, dass es sich nur um ein Pflaster für ein System, das nicht funktioniere, handle, Vorrang solle der Gesundheitssektor bekommen. Michael Seemayer (SPÖ), dessen Partei am Ende zustimmte, betonte, dass bei den Gründen für medizinische Nichtantritte angesetzt werden müsse, anstatt Betroffenen zu unterstellen, sich vor dem Zivildienst zu drücken.

(APA/Red)

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