Künftig gelten neue Regelungen für die Telearbeit, die unter anderem den Unfallversicherungsschutz erweitern. Außerdem muss Homeoffice in einer Vereinbarung nun schriftlich fixiert werden.
Im Nationalrat wurden am Mittwoch neue versicherungsrechtliche Regelungen für die Telearbeit etabliert, auch das "Homeoffice" gilt nun als solche. Beim Unfallversicherungsschutz gibt es nun unterschiedliche Regelungen je nach Örtlichkeit. Bei "Telearbeit im engeren Sinn" - also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces - soll auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt werden.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass der Wohnort der Angehörigen oder der Coworking-Space in der Nähe der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegt bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht. Das Gesetz sieht außerdem unter anderem vor, dass Telearbeit und die Orte, an denen diese geleistet werden kann, in einer Vereinbarung schriftlich fixiert werden müssen. Es braucht außerdem ein Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auch im Steuerrecht soll der Begriff Telearbeit das "Homeoffice" ersetzen. Die Voraussetzungen für das Telearbeitspauschale bleiben aber gegenüber dem bisherigen Homeofficepauschale unverändert. Damit waren alle Parteien außer der SPÖ einverstanden.