Am Donnerstag beschloss der Nationalrat, die Einkommensgrenze, bis zu der Studierende dazuverdienen dürfen, zu erhöhen.
Die Zuverdienstgrenze für Studierende steigt im Jahr 2024 - mit Wirkung vom 1. Januar - von 15.000 Euro auf 16.455 Euro. Erst wenn diese Einkommenshöhe überschritten wird, geht der Anspruch auf Familienbeihilfe verloren, zudem kann es zu Kürzungen bei der Studienbeihilfe kommen.
Zukünftig ist vorgesehen, dass die Grenze des Zuverdienstes jedes Jahr an die Inflation angeglichen wird, zum ersten Mal soll dies 2025 erfolgen. Die Zustimmung für diese Regelung kam von allen im Parlament vertretenen Parteien. Die Anhebung wurde damit begründet, dass Studierende ihre Arbeitszeit verringern müssten, wenn ihr Verdienst nahe an der festgelegten Grenze liegt, um einen Verlust von Beihilfen zu vermeiden, insbesondere aufgrund der jährlichen Lohnsteigerungen.