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Nationalrat: Verbot von Qualzuchten bei Heimtieren

4-07-2024, 11:35

Qualzuchten bei Haustieren werden laut dem Kern einer Novelle des Tierschutzgesetzes verboten. Diese wurde am Donnerstag von ÖVP und Grünen im Nationalrat beschlossen.

Weiters in der Vorlage enthalten ist ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln. Dies soll laut Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) dazu dienen, dass der Kauf eines entsprechenden Tiers nicht spontan sondern erst nach guter Überlegung erfolgt.

Opposition war mit Gesetzesänderung unzufrieden

Die Opposition war mit der Gesetzesänderung unzufrieden, auch wenn SPÖ, FPÖ und NEOS betonten, natürlich auch gegen Qualzuchten zu sein. Doch sah beispielsweise der Freiheitliche Alois Kainz die Einwände von Züchtern und Haltern nicht entsprechend berücksichtigt. Die SPÖ vermisste ein Aus für Vollspalteböden in der Schweinehaltung und kritisierte, dass zu viele Regelungen per Verordnung des Ministers getroffen würden. NEOS-Mandatarin Katharina Werner kritisierte, dass auf Druck des Bauernbunds andere Regeln für Heim- als für Nutztiere gelten.

Die Koalitionsvertreter waren dagegen zufrieden. VP-Bauernbündler Josef Hechenberger freute sich, dass nach dem "ideologisch geprägten" Erstvorschlag nun mit den Zuchtorganisationen gemeinsam eine gute Grundlage geschaffen worden sei. Den anderen Parteien richtete er aus: "Jede Partei, die dem Gesetz nicht zustimmt, ist für Qualzucht."

Rauch: Qualzucht sei "Tierquälerei"

Qualzucht sei "Tierquälerei", hielt auch Gesundheitsminister Rauch fest. Die begleitende Kommission werde Klarheit schaffen, was unter Qualzucht zu verstehen ist. Im wesentlichen geht es um Züchtungen, die Merkmale von Tieren betonen, die als besonders beliebt gelten. Diese können für die Tiere jedoch schmerzhaft sein. Dagegen aufzutreten setzt die Novelle an.

Nachgerade begeistert war die Grüne Tierschutzsprecherin Faika El-Nagashi. Es handle sich um einen Systemwandel in der Bekämpfung von Qualzucht: "Wir helfen den Tieren und den verantwortungsvollen Züchtern." Darüber hinaus werde z.B. auch die Haltung von Büffeln und Kamelen in Zirkussen verboten.

Die Vorlage sieht etwa vor, dass der zuständige Ressortchef per Verordnung etwa besonders mit Qualzuchtsymptomen belastete Rassen auch ganz von der Zucht ausschließen kann. Außerdem brauchen Züchter bei der Überschreitung von bestimmten Grenzwerten eine Bewilligung. Schlagend wird dies, wenn pro Jahr mehr als zwei Würfe Hundewelpen oder drei Würfe Katzenwelpen abgegeben werden.

Weiters wird ab 1. Juli 2026 ein verpflichtender Sachkundenachweis für die Haltung von Hunden, Amphibien, Reptilien und Papageienvögeln verankert, der durch die Absolvierung eines Kurses im Ausmaß von mindestens vier Unterrichtseinheiten nachzuweisen ist. Bei Hunden ist zusätzlich eine zweistündige Praxiseinheit vorgeschrieben.

Das Verbot der Verbringung von Hunden ins Ausland zur Vornahme von in Österreich verbotenen Eingriffen wird auf alle Tiere ausgedehnt. Strafbar ist auch, wer Tiere vor dem artspezifischen Absetzalter vom Muttertier trennt, erwirbt oder durch einen anderen erwerben lässt - dies gilt auch dann, wenn der Erwerb im Ausland erfolgt.

(APA/Red)

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