Die Steuerstufen erfahren eine Anhebung von ungefähr vier Prozent für das kommende Jahr. Dies wurde von der Regierung beschlossen im Zuge der Beseitigung der Kalten Progression. Des Weiteren erhöht sich das Kilometergeld.
Die so genannte kalte Progression, eine versteckte Form der Steuererhöhung, wurde im Bereich der Einkommensteuer im Jahr 2023 eliminiert. Seit dieser Änderung passen sich die Steuersätze automatisch an die Inflation an, um zu verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger aufgrund von jährlichen Gehaltssteigerungen in höhere Steuerklassen geraten.
Die Anpassung der Steuersätze erfolgt allerdings nur zu zwei Dritteln automatisch. Über die Verwendung der restlichen zusätzlichen Einnahmen muss die Regierung eine Einigung erzielen. ÖVP und Grüne haben sich nun darauf verständigt, die Steuerstufen über die Inflation hinaus zu erhöhen. Alle Steuerstufen (außer jene des Höchststeuersatzes von 55 Prozent bei Einkommen ab 1 Mio. Euro) werden demnach um knapp vier Prozent angehoben. Ab 2025 liegt die Grenze für die erste Tarifstufe bei 13.308 Euro, für die zweite Tarifstufe bei 21.617 Euro, für die dritte Tarifstufe bei 35.836 Euro, für die vierte Tarifstufe bei 69.166 Euro und für die fünfte Tarifstufe bei 103.072 Euro.
Mit dem flexiblen Drittel der Entlastungssumme (651 Mio. Euro) werden noch weitere Maßnahmen gesetzt. So beträgt das Kilometergeld für Pkw, Motorräder und Fahrräder künftig einheitlich 50 Cent pro Kilometer. Außerdem wird etwa die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) ansteigen. Diese Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt.