Die Gemeinden bekommen vom Nationalrat erneut Millionenhilfen zur Verfügung gestellt.
Laut einem von Koalition, SPÖ und FPÖ getragenen Beschluss werden im Jänner kommenden Jahres 300 Millionen Euro ausgeschüttet. Ferner sollen 500 Mio. Euro für ein neues kommunales Investitionsprogramm (KIP) zur Verfügung gestellt werden, wobei der von den Gemeinden zu erbringende Kofinanzierungsanteil von 50 auf 20 Prozent gesenkt wird.
Die Hälfte der KIP-Mittel ist speziell für Projekte im Bereich Klimaschutz und Klimawandelanpassung reserviert. Förderbar sind aber auch Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Kinderbetreuung, Schulen, Altenpflege, Sport, öffentlicher Verkehr, Wasserversorgung oder Breitbandausbau. Damit auch die noch offenen 400 Millionen Euro aus dem laufenden Investitionsprogramm abgeholt werden können, soll die Antragsfrist um zwei Jahre bis Dezember 2026 verlängert werden.
Flexibilisiert wird die Verteilung von für Heiz- und Wohnkosten vorgesehenen Geldern. Nicht für diesen Zweck verwendete Mittel können demnach bis Jahresende auch für sonstige zusätzliche Beihilfen an natürliche Personen im Aufgabenbereich der Länder und Gemeinden für Soziales, Behindertenhilfe, Pflege sowie Wohnbauförderung verwendet werden. Hier kam Zustimmung nur von Koalition und Freiheitlichen.
Kritisch zum Paket zeigte sich die SPÖ, da ihrer Meinung nach weiter keine nachhaltige Lösung gefunden wird. Zudem würden die erst 2025 verfügbaren Mittel jenen Gemeinden, die jetzt schon kein Geld hätten, keine akute Hilfe bieten, wie der Abgeordnete Andreas Kollross kritisierte. Der freiheitliche Mandatar Maximilian Linder gab zu bedenken, dass schon jetzt 500 Millionen nicht abgeholt worden seien, weil die Gemeinden die Co-Finanzierung nicht schafften. Die 20 Prozent würden auch etliche nicht stemmen können. Die NEOS hätten es bevorzugt, wenn statt zusätzlicher Gelder des Bundes die Landesumlage, die die Gemeinden in den meisten Bundesländern an das Land abliefern müssen, abgeschafft worden wäre.
Schon am Vormittag war eine weitere Änderung beschlossen worden, die die Kommunen betrifft. Die Länder werden mit der gegen die Stimmen von FPÖ und NEOS beschlossenen Verfassungsnovelle die Möglichkeit bekommen, für Umwidmungen in Bauland Gegenleistungen im öffentliche Interesse einfordern zu können.
Konkret werden sie ausdrücklich dazu ermächtigt, in Angelegenheiten der örtlichen Raumplanung landesgesetzliche Bestimmungen zu beschließen, die "zur Verfolgung öffentlicher Interessen das Zustandekommen eines zivilrechtlichen Vertrages als eine Voraussetzung für hoheitliches Handeln vorsehen".
Vereinfacht zusammengefasst bedeutet dies, dass beispielsweise die Umwidmung in Bauland mit bestimmten Auflagen wie der Errichtung eines Radwegs oder eines Spielplatzes gekoppelt werden kann. Die FPÖ sieht durch die Regeln die Rechte der Grundeigentümer, aber auch der Bürgermeister eingeschränkt, die NEOS brachten rechtliche Bedenken vor.