Die Regierungsparteien stehen kurz davor, eine Einigung über die Aufteilung des durch die Abschaffung der kalten Progression resultierenden "variablen Drittels" der Steuereinkünfte zu erzielen.
Noch vor der Sommerpause soll eine Lösung für das "variable Drittel" im Jahr 2025 gefunden werden, verlautete aus den Kreisen der Verhandelnden. Die Angelegenheit möchte man noch vor dem Beginn des Wahlkampfes klären. Es zeichnet sich ab, dass die meisten Steuersätze wohl angehoben, Kleinunternehmen entlastet und die Pauschbeträge erhöht werden.
Die sogenannte Kalte Progression als schleichende Steuererhöhung wurde im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer 2023 abgeschafft. Seitdem werden die Steuerstufen jedes Jahr an die jeweilige Teuerung angepasst, damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im Zuge der jährlichen Lohnerhöhungen nicht mehr in höhere Steuerstufen rutschen. Die Anpassung der Tarifstufen erfolgt aber nur zu zwei Drittel automatisch. Über die Verteilung der übrigen Mehreinnahmen muss sich die Regierung einigen. Im Vorjahr kam das variable Drittel vor allem niedrigen und mittleren Einkommen zugute.
Am Wochenende waren dazu bereits Wünsche geäußert worden. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) wollte primär eine Entlastung von "Leistungsträgern" und Familien, Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) vor allem Familien mit niedrigem Einkommen fördern. AK und ÖGB wiederum plädierten dafür, die freien Mittel für Autofahrer zu verwenden.
Insgesamt sollen sich die Steuerzahler durch die Abschaffung der kalten Progression 2025 rund zwei Mrd. Euro sparen - das "variable Drittel" beträgt somit ca. 650 Mio. Euro. Diese Mittel sollen dem Vernehmen nach einerseits in eine noch stärkere Anhebung der einzelnen Tarifstufen (außer dem 55-prozentigen Spitzensatz) fließen. Die Tarifstufen sind jene Summen, ab denen ein bestimmter Steuersatz greift. Je höher sie sind, desto weniger Menschen müssen einen höheren Steuersatz entrichten. Die Tarifstufen könnten nach den Vorstellungen der Verhandler im kommenden Jahr daher um rund vier Prozent steigen - würden sie "nur" um die automatische Anpassung erhöht werden, fiele diese geringer aus.
Dass diese stärkere Erhöhung für fast alle Tarifstufen (und damit auch höhere) gilt, könnte sich die ÖVP auf die Fahnen schreiben. Außerdem ist geplant, dass die sogenannte Kleinunternehmergrenze auf 55.000 Euro (derzeit 35.000 Euro) ansteigt. Dieser Grenze entscheidet darüber, ob man noch als Kleinunternehmer gilt oder der Regelbesteuerung unterliegt. Die Grünen wiederum, die auf die soziale Komponente bei der Verteilung gedrängt hatten, könnten eine stärkere Erhöhung der Absetzbeträge für sich verbuchen, indem diese ähnlich wie bei den Tarifstufen ebenfalls noch stärker angehoben und voll an die Inflation angepasst werden - also über die automatische Zwei-Drittel-Anpassung hinaus. Davon würden Bezieher kleiner Einkommen profitieren.