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Klimaklage: Jugendliche erneut vor VfGH abgelitzt

28-06-2024, 19:11

Verschiedene Jugendliche haben erneut bei einer Klimaklage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) keinen Erfolg gehabt.

Laut einem Bericht der Zeitung "Die Presse" (online) vom Freitag wurde der Antrag - wie schon ein vorheriger Versuch - wegen seiner Formulierung abgelehnt. Ein spezifischer Antrag, der sich mit der Festsetzung von Höchstgrenzen für Treibhausgase befasste, wurde vom VfGH als zu spezifisch bewertet und zurückgewiesen. Es war notwendig, mehr bestimmte Bereiche zu bestreiten, um die Klage aussichtsreich zu gestalten.

VfGH auch gegen Aufhebung von Klimaschutzgesetz

Dem Zusatzantrag, das Klimaschutzgesetz ganz aufzuheben, erteilten die Richter der "Presse" zufolge ebenso eine Absage. Denn dadurch würden auch Passagen außer Kraft treten, die selbst die Antragsteller nicht als verfassungswidrig betrachten - etwa Vorschriften über das beratende Nationale Klimaschutzkomitee.

Die anwaltlich vertretenen Minderjährigen leiten aus den Kinderrechten die Notwendigkeit ab, einen starken Klimaschutz zu schaffen. "Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig ist sowie auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung", heißt es in einem 2011 beschlossenen Verfassungsgesetz. Der VfGH könne aber im Gegensatz zum Parlament keine Gesetze schreiben, sondern nur Normen oder Teile davon aufheben.

Auch Klage gegen Impfpflicht vor VfGH gescheitert

Seitens des VfGH wurde gegenüber der APA erklärt, dass Zurückweisungen von Klagen, weil sie zu weit bzw. zu eng gefasst sind, eine immer wieder vorkommende Thematik darstellt. Auch eine eingebrachte Klage gegen die Impfpflicht scheiterte etwa daran vor dem VfGH.

(APA/Red)

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