Ab Montag kommender Woche (1. Juli) startet die elektronische Kostenerstattung nach einem Wahlarztbesuch.
Ab dann müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte auf Wunsch ihrer Patienten Rechnungen zur Kostenerstattung online bei der entsprechenden Krankenkasse einreichen. Von der Regelung betroffen sind all jene, die mehr als 300 unterschiedliche Patienten im Jahr betreuen.
Damit sollen laut Angaben des Gesundheitsministerium rund 80 Prozent der bei der Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) eingereichten Wahlarztrechnungen umfasst sein. Auch der Zeitraum bis zur Kostenerstattung soll sich auf diese Weise deutlich verkürzen. Die Einreichung laufe über die Softwarelösung "WAH-Online". Für Patienten von Wahlarzt-Ordinationen, die nicht von der verpflichtenden Übermittlung betroffen sind, bestehe freilich weiterhin die Möglichkeit, die Rechnungen selbst einzureichen, hieß es.
Mit der Einigung zwischen Sozialministerium, ÖGK und Ärztekammer, über die der "Standard" zuerst berichtet hatte, soll die direkte elektronische Abrechnung forciert werden. Dass der Termin mit 1. Juli hält, war vor Kurzem noch von der Ärztekammer in Zweifel gezogen worden. Bis zuletzt war über die entsprechenden Details verhandelt worden.
Laut "Standard" gab es insofern ein Entgegenkommen an die Ärztekammer, dass man die Schranke zur verpflichtenden Abrechnung nicht bei einer Grenze von 15.000 Euro analog zur Registrierkassenpflicht gezogen hat. Das hätte nämlich rund 90 Prozent aller eingereichten Wahlarztrechnungen betroffen. Die nunmehrige Einigung mit mehr als 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr bedeutet, dass etwas weniger Wahlärzte - als ursprünglich von der ÖGK geplant - verpflichtend auf elektronische Übermittlung der Honorarnoten umstellen müssen.
Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) freute sich über die "zusätzliche Erleichterung für Patientinnen und Patienten". Zudem sollen ab 2026 Wahlärztinnen und -ärzte an das e-card-System und die ELGA angebunden werden, um eine lückenlose Dokumentation der individuellen Krankengeschichte zu ermöglichen, so Rauch.
Auch ÖGK-Obmann Matthias Krenn lobte die elektronische Abrechnung als "eine Maßnahme von vielen, um die Wahlarztkostenerstattung zu verbessern". Diese stelle eine "enorme Erleichterung" für die 7,6 Millionen Versicherten der ÖGK dar. Für Edgar Wutscher, Vizepräsident der österreichischen Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, bringe die getroffene Vereinbarung sowohl für die Patienten als auch für die Mediziner "Klarheit". Zudem ortet Wutscher ohnedies eine "große Bereitschaft unter den Wahlärztinnen und Wahlärzten, ihre Patientinnen und Patienten dabei zu unterstützen, schneller zu ihrer Rückerstattung zu kommen".