Das Oberlandesgericht Wien entschied am Mittwoch, auf eine Beschwerde Otts hin, den Ex-Verfassungschützer aus der Haft zu entlassen.
Das Oberlandesgericht Wien entschied am Mittwoch, auf eine Beschwerde Otts hin, den Ex-Verfassungschützer aus der Haft zu entlassen.
Dieser Beschluss wurde unverzüglich umgesetzt. "Er hat vor rund einer Stunde die Justizanstalt Josefstadt verlassen", bestätigte der Sprecher des Wiener Landesgerichts für Strafsachen, Christoph Zonsics-Kral, zu Mittag auf APA-Anfrage. Das OLG begründete seine Entscheidung in einer Pressemitteilung damit, dass zwar der dringende Tatverdacht "weitgehend" bestünde, aber der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr nicht gegeben sei. "Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte nach einer früheren Untersuchungshaft Anfang des Jahres 2021 weitere Straftaten verübt hat. Die Fakten, auf die sich der dringende Tatverdacht bezieht, liegen vor der seinerzeit verhängten Untersuchungshaft", hieß es in der Medienerklärung.
(APA/Red)