Eine 26-jährige Sozialbetreuerin wurde vom Landesgericht Feldkirch am Dienstag in einem Fall eines tödlichen Badeunfalls nicht rechtskräftig freigesprochen. Die Richter entschieden, dass sie nicht für den Tod eines 53-jährigen Mannes mit körperlichen und geistigen Einschränkungen verantwortlich ist.
Fünf Klienten und drei Sozialarbeiter besuchten letzten Oktober das Therapiebad in Rankweil. Der 53-Jährige blieb, wie gewohnt, am längsten im Becken. Zwei Betreuer halfen anderen beim Duschen, während eine dritte schnell ein Handtuch holen ging. Alle drei Betreuerinnen sagten vor Gericht aus, dass der Verstorbene nur etwa zwanzig Sekunden ohne Aufsicht war.
Als die 26-jährige Mitarbeiterin der Sozialeinrichtung zurückkehrte, fand sie den 53-jährige Mann regungslos im Wasser vor, das 1,2 Meter tief war. Sofort wurde mit der Wiederbelebung begonnen, doch er verstarb elf Tage später. Die Gerichtsmedizinerin erklärte klar, der Tod sei durch einen Mangel an Sauerstoff verursacht worden. Sie äußerte sich jedoch nicht eindeutig dazu, ob "Ertrinken" die Ursache der Sauerstoffnot war. Die Aussagen der Zeuginnen und der Verteidigung überzeugten das Gericht, dass niemand für den Tod der betreuten Person verantwortlich sei. "Ich wüsste nicht, welchen Vorwurf ich Ihnen machen könnte", sagte die Richterin. Die Angeklagte wurde freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.