In Zukunft sollen Schulversuche wieder länger dauern dürfen. Das sieht der Entwurf für eine Novelle des Schulorganisationsgesetzes (SchOG) vor, der derzeit in Begutachtung ist.
Derzeit können oft keine neuen "Einsteigerklassen" eröffnet werden, bevor die ersten Schüler des Schulversuchs diesen auch abschließen, begründet das Bildungsministerium die geplante Änderungen. Die neuen "Einsteiger" könnten nämlich aufgrund der Befristung den Schulversuch gar nicht mehr beenden.
Erst 2017 hatte man den Schulversuchen eine Höchstdauer verpasst. Damals stand man vor dem Problem, dass diese praktisch unbeschränkt laufen durften - mit der Neuregelung schoss man aber offenbar übers Ziel hinaus.
Derzeit ist die Dauer einer Schulversuchs mit der Zahl der Schulstufen der jeweiligen Schule plus zwei Schuljahre begrenzt (anschließend kann einmalig um zwei Jahre verlängert werden). Betrifft der Schulversuch etwa die Oberstufe eines Gymnasiums (Dauer: vier Jahre), muss er grundsätzlich nach sechs Jahren beendet werden. Damit können aber nur drei Jahre "Einsteigerklassen" eröffnet werden, damit alle Schülerinnen und Schüler den Versuch auch rechtssicher abschließen können.
Aufgrund der verfahrenstechnischen Vorlaufzeiten (Evaluierungsgutachten, Begutachtungsverfahren, parlamentarisches Verfahren) muss laut den Erläuterungen zum Entwurf spätestens ab Mitte des dritten Jahres eine Entscheidung über die Übernahme des Versuchs ins Regelschulwesen getroffen werden. Diese fällt damit, bevor man weiß, wie Schüler etwa bei abschließenden Prüfungen abgeschnitten haben oder wie der weitere Bildungsweg der Absolventen verläuft.
Der vorgeschlagene Entwurf sieht daher vor, dass Schulversuche künftig mit der doppelten Dauer des jeweiligen Bildungsgangs befristet werden (im Fall der AHS-Oberstufe wären das acht Jahre). So sollen zumindest ein oder zwei Jahrgänge den Schulversuch abgeschlossen haben, damit "die Evaluierung auf der Basis von Ergebnisdaten und nicht nur von Befragungen über Zufriedenheit erfolgen kann".