Ein Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung der Allgemeinheit wurde nach dem AUA-Hagel-Flug erhoben, bestätigte Josef Mechtler, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, einen Bericht der "Heute" in ihrer Online-Ausgabe.
Ein Vorwurf der fahrlässigen Gefährdung der Allgemeinheit wurde nach dem AUA-Hagel-Flug erhoben, bestätigte Josef Mechtler, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, einen Bericht der "Heute" in ihrer Online-Ausgabe.
Die Anklage wird jedoch nicht von der Anklagebehörde in Korneuburg bearbeitet. Sie ist stattdessen an die für den Ort zuständige Staatsanwaltschaft in Graz übergeben worden. "Die Gewitterzelle hat sich im Sprengel der Staatsanwaltschaft Graz befunden", erklärte Mechtler in einem Interview mit der APA. Austro Control war über das Unwetter informiert, weshalb die AUA sich nun Vorwürfen ausgesetzt sieht. Ein zentraler Punkt dürfte sein, ob die Piloten die Situation falsch eingeschätzt haben.
Neben einer internen Überprüfung hat die AUA auch die Bundes-Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUB) um eine externe Analyse gebeten. Nach Angaben der AUA war die Gewitterzelle auf dem Wetterradar für die Cockpit-Crew nicht zu sehen. Der Airbus A320 befand sich auf dem Flug von Palma de Mallorca nach Wien, als er in die Gewitterzelle und dadurch in starke Turbulenzen geriet. Anfangs wurde ein Notruf "Mayday" gesendet. Trotz allem landete das Flugzeug sicher am Flughafen Wien, ohne dass Passagiere zu Schaden kamen. Dennoch zeigte das Flugzeug Schäden auf.
(APA/Red)