Ein Faktencheck klärt auf: Gesundheitsminister Johannes Rauch möchte die Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen in den ersten drei Monaten aufheben – entgegen kursierender Falschmeldungen, die eine Erlaubnis bis zur Geburt suggerieren.
Aktuell sind Abtreibungen in Österreich gemäß der Fristenlösung innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate zwar straffrei, aber illegal. Vergangene Woche ließ Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) mit dem Vorschlag aufhorchen, Schwangerschaftsabbrüche aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. In sozialen Medien und auf einer Online-Plattform wurde daraufhin konstatiert, Rauch wolle Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, die Kosten solle der Steuerzahler tragen.
Faktencheck: Falschbehauptung nach Rauch-Vorstoß zu Abtreibungen
Einschätzung: Die Aussage, der Gesundheitsminister wolle Abtreibungen bis zur Geburt erlauben, ist falsch. Rauchs Forderung bezieht sich auf einen Abbruch in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft.
Überprüfung: Die Pressestelle des Gesundheits- und Sozialministerium dementierte gegenüber der APA die online kursierende Behauptung, dass Rauchs Forderung zur Folge hätte, dass Abtreibungen "wohl bis zur Geburt" legal wären. Der Straftatbestand solle "erst bei einem Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Monat ansetzen", hieß es auf APA-Anfrage.
Klarstellung zur Aussage des Gesundheitsministers
Schwangerschaftsabbrüche sind in § 96 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt, Abtreibungen sind darin verboten (1). Die Ausnahmeregelung ("Fristenregelung") in § 97 StGB macht es zwar möglich, dass eine Abtreibung in den ersten drei Monaten straffrei bleibt, dennoch ist der Grundtatbestand mit Strafe bedroht (2). Die Forderung Rauchs "Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch" bedeute, dass ein Abbruch in den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft nicht unter den Straftatbestand des § 96 fallen und dieser Straftatbestand somit erst bei einem Schwangerschaftsabbruch nach dem dritten Monat ansetzen soll, stellte das Ministerium klar. Damit wäre eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate nicht nur straffrei, sondern gar kein strafrechtlicher Tatbestand.
Dass der Gesundheitsminister eine Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen durch die Krankenkasse fordert, ist richtig. Das Ministerium erklärte dazu, dass die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung "oder eine andere Regelung" sinnvoll wäre, da teils in Armut lebende oder armutsgefährdete Frauen bzw. junge Frauen ohne eigene finanzielle Mittel betroffen seien, eine Abtreibung deshalb immer auch eine "Frage der Leistbarkeit" sei. Ziel des Gesundheitsministers sei es, einen "einfachen Zugang" zu Schwangerschaftsabbrüchen "flächendeckend in öffentlichen Krankenhäusern" zu gewährleisten.
FPÖ-nahes Portal stellte Behauptung auf
Die falsche Behauptung stammt aus dem FPÖ-nahen Online-Portal "derstatus.at". Eine APA-Anfrage blieb unbeantwortet. Die FPÖ selbst hatte Kritik an Rauchs Vorstoß geübt. Man lehne einen Rechtsanspruch auf Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs und dessen Kostenübernahme durch die Sozialversicherung ab, hieß es in einer Aussendung.
Dass das Thema nun bei "derstatus.at" aufgegriffen wurde, ist nicht überraschend: Bei der Plattform handelt es sich um ein Portal, das als Nachfolger des "Wochenblicks" gegründet wurde. Wie schon im "Wochenblick", der während der letzten Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen sogar staatliche Förderungen bekam, inseriert die FPÖ auch bei "derstatus.at".