Die Regierungskoalition steht kurz davor, die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Bestimmungen zur rechtlichen Beratung von Asylsuchenden zu korrigieren.
Der erforderliche Antrag wurde am Donnerstag im Parlament vorgelegt, womit eine Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause möglich ist. Kernpunkt ist die Verbesserung der Unabhängigkeit des Ausschusses, insbesondere durch die Eliminierung der Mehrheit des Innenministeriums im Aufsichtsrat und die Einführung eines besonderen Kündigungsschutzes für die Berater.
Laut einem vergangenen Dezember erlassenen Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs ist die Unabhängigkeit der Rechtsberatung für Asylwerber durch die Bundesbetreuungsagentur (BBU) nicht hinreichend gesetzlich abgesichert, wodurch das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verletzt werde. Konkret hatte das Innenministerium nach Meinung der Höchstrichter zu viele Einflussmöglichkeiten. Dem wird nun in mehreren Punkten entgegengewirkt. Unter anderem wird den Rechtsberatern ein besonderer Kündigungsschutz zugesprochen. So wird etwa entschuldbares Fehlverhalten bei einer Beratung nicht als Kündigungsgrund akzeptiert.
An sich richtet die BBU für die Rechtsberatung einen eigenen Geschäftsbereich ein. Diesem steht eine fachlich weisungsfreie und mit Budget- und Personalhoheit ausgestattete Bereichsleitung vor. Im Aufsichtsrat erhält das Justizministerium einen zusätzlichen Posten, wodurch es keine Mehrheit des Innenressorts mehr gibt. Dazu kommen zwei unabhängige Experten, die keinem der Ressorts zugeordnet sein dürfen.