Die Verhandlung wurde jedoch wenige Stunden vor dem Termin abberaumt. Das Gericht lässt ein neues psychiatrisches Gutachten zur angeblichen Gefährlichkeit des Angeklagten einholen, die von Verteidiger Michael Dohr bestritten wird.
Die Verhandlung wurde jedoch wenige Stunden vor dem Termin abberaumt. Das Gericht lässt ein neues psychiatrisches Gutachten zur angeblichen Gefährlichkeit des Angeklagten einholen, die von Verteidiger Michael Dohr bestritten wird.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat zusätzlich zur Verurteilung des Mannes dessen Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum nach § 21 Absatz 2 StGB beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge soll der Angeklagte zwar zurechnungsfähig und somit schuldfähig sein, aber eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit ausgeprägten narzisstischen und antisozialen Zügen aufweisen. Die ursprüngliche Sachverständige bescheinigt dem mehrfach Vorbestraften - zuletzt hatte er wegen beharrlicher Verfolgung seiner Ex-Frau fünf Monate auf Bewährung ausgefasst - "eine Progredienz der kriminellen Energie". Sie befürchtet in ihrer Expertise, der 64-Jährige könnte ohne haftbegleitende, im Maßnahmenvollzug gewährleistete Therapien wieder Straftaten mit schweren Folgen setzen.
Verteidiger Dohr legte jedoch ein Gegengutachten eines renommierten forensischen Psychiaters vor, mit dem er beweisen will, dass die Ausführungen der ursprünglich bestellten Sachverständigen haltlos sind. Um das abzuklären, soll nun ein vom Gericht bestellter Sachverständiger eine weitere Gefährlichkeitsprognose erstellen. Wann die Verhandlung fortgesetzt werden kann, ist unklar.
Beim Angeklagten handelt es sich um einen ehemaligen Kapitän, der jahrelang zur See gefahren ist. Er hatte als Statist in der "Piraten der Karibik-"Filmserie mitgewirkt. Im Herbst 2023 soll er den Polizeibehörden in Niederösterreich vorgemacht haben, seine Ex-Frau habe ihn in eine 2.000-Seelen-Gemeinde im Industrieviertel gelockt, wo er von zwei Männern zusammengeschlagen und in den Kofferraum eines Pkw gesperrt worden sei und ermordet werden sollte. Indem er für einige Zeit von der Bildfläche verschwand und ein Mobiltelefon mit manipulierten Chatverläufen in eine Polizeiinspektion warf, verstärkte er laut Anklage den Eindruck, er wäre Opfer eines Verbrechens geworden.
"Er wollte die Polizei dazu bringen, dass endlich wegen des ihm gestohlenen Goldes ermittelt wird", hatte der Rechtsvertreter des Mannes dazu vor einigen Wochen der APA erklärt. Sein Mandant habe auf seinem Grundstück einen Goldschatz vergraben gehabt und sei überzeugt, dass sich die Ex-Frau diesen mittels Einbruchsdiebstahls zugeeignet habe: "Die Goldmünzen sind weg. Nur sie hat das Versteck gekannt."
Die Staatsanwaltschaft hält auch das für unwahr. Der angebliche Diebstahl von Münzen im Wert von 50.000 Euro ist mit von der Anklage umfasst. Zum Motiv, das die Behörde dem 64-Jährigen unterstellt, heißt es in der Anklage, dieser habe die Trennung von seiner Ex-Frau nicht akzeptieren können. Daher habe er den Entschluss gefasst, sie "gesellschaftlich zu vernichten".
(APA/Red)