Die Methode besteht darin, dass ein Betrüger, der scheinbar über eine Plattform aus den USA agiert, kurzfristig angemietete Wohnungen an andere vermietet und für die Übergabe der Schlüssel "Putzfrauen" und vermeintliche Angestellte entsendet.
Die Methode besteht darin, dass ein Betrüger, der scheinbar über eine Plattform aus den USA agiert, kurzfristig angemietete Wohnungen an andere vermietet und für die Übergabe der Schlüssel "Putzfrauen" und vermeintliche Angestellte entsendet.
Ein nicht identifizierter Betrüger nutzt eine Plattform aus den USA, um temporär private Unterkünfte zu buchen und gibt sich während dieser Zeit - wahrscheinlich unter Verwendung einer gefälschten Identität - als Immobilienmakler aus. Die so angemieteten Objekte werden von ihm auf einer Verkaufsplattform als verfügbare Mietwohnungen ausgeschrieben, woraufhin er mit potenziellen Mietern Termine zur Wohnungsbesichtigung - in den von ihm angemieteten Zeiträumen - vereinbart. Bei diesen Besichtigungen ließ sich der vermeintliche "Makler" bisher durch eine "Putzfrauen" oder einen Angestellten vertreten. Oft führten diese Treffen zu Mietverträgen und anschließenden Überweisungen auf vom Betrüger angegebene österreichische Bankkonten. Für die Geldtransfers nutzt der Täter sogenannte "Money Mules" oder "Geldeseln", die ihre Konten für die Überweisungen bereitstellen und das erhaltenen Geld an den eigentlichen Betrüger - gegen eine kleine Provision - weitergeben. Solche Aktivitäten können allerdings als Geldwäsche strafrechtlich verfolgt werden.
Der vermeintliche Immobilienmakler hielt über einen Nachrichtendienst durchgehend Kontakt zu Interessierten und präsentierte professionell aufbereitete Exposés und Designs von etablierten Immobilienunternehmen. Oft bemerkten die Betroffenen erst bei der Übergabe der Wohnung oder des Schlüssels, dass etwas nicht in Ordnung war. Die Polizei empfahl unter anderem, unbedingt persönliche Treffen mit dem Vermieter oder dessen Vertreter zu suchen. Mit Stellvertretern wie vermeintlichen Reinigungskräften oder ausschließlichem Austausch über Nachrichtendienste sollte man sich nicht begnügen. Vor Unterzeichnung eines Mietvertrags oder der Zahlung einer Kaution empfiehlt es sich, die Vermietungsberechtigung zu überprüfen. In Österreich müssen konzessionierte Makler gesetzlich eine solche Überprüfung durchführen. Bei Überweisungen an Vermieter oder Makler, die behaupten, im Ausland ansässig zu sein, ist besondere Vorsicht geboten. Die Nutzung eines Dienstes für Geldtransfers könnte ein weiteres Anzeichen für betrügerische Absichten sein.
(APA/Red)