Die Haushaltsabgabe für den ORF wird den Verfassungsgerichtshof in den kommenden Wochen ebenso beschäftigen wie das Sterbeverfügungsgesetz.
Als weitere Themen kündigte das Höchstgericht am Freitag etwa eine Asylbeschwerde gegen einen Entscheid an, wonach sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban verbessert habe. Öffentlich verhandelt werden Anträge auf Mandatsverlust in Zwölfaxing und Krumpendorf.
331 Personen beantragen beim VfGH im Rahmen eines Individualantrags, das ORF-Beitragsgesetz ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Im Wesentlichen geht es um jene Regelung, wonach für jede Adresse, an der zumindest eine volljährige Person gemeldet ist, der ORF-Beitrag, genannt Haushaltsabgabe, zu bezahlen ist. Da aber nicht unterschieden wird, ob die einzelne beitragspflichtige Person das Angebot des ORF überhaupt nützt, sei das Gesetz gleichheitswidrig, meinen die Antragsteller.
Ein Verein und vier Personen, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, halten wiederum das Sterbeverfügungsgesetz sowie das 2022 geänderte Strafgesetzbuch betreffend "Mitwirkung an der Selbsttötung" für verfassungswidrig und haben daher beim VfGH die Aufhebung mehrerer Bestimmungen beantragt. Das betrifft etwa die Vorschrift, dass laut Sterbeverfügungsgesetz einer der beiden aufklärenden Ärzte über eine palliativmedizinische Qualifikation verfügen muss und Sterbeverfügungen ein Jahr lang gültig sind. Durch die vorgeschriebenen "zeitraubenden und kostspieligen" Formalitäten wird den Antragstellern zufolge leidenden Menschen ein rascher, begleiteter und selbstbestimmter Tod unter Inanspruchnahme der Hilfe Dritter praktisch unmöglich gemacht.
Etwa 30 Gesellschaften, die Strom aus erneuerbarer Energie erzeugen, beantragen, das Bundesgesetz über den Energiekrisenbeitrag-Strom ganz oder in Teilen als verfassungswidrig aufzuheben. Stromerzeuger haben die Übergewinnsteuer zu bezahlen, wenn sie im Inland hergestellten Strom verkaufen - auch dann, wenn dieser aus Wasserkraft oder Windenergie hergestellt wurde. Dagegen hätten weder Fernwärmeversorger noch Stromhändler eine solche Abgabe zu leisten, obwohl sie ebenso von gestiegenen Preisen im Energiesektor profitiert hätten, sehen die Antragssteller einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Auf der Tagesordnung stehen auch wieder zahlreiche Asylfälle. Der VfGH wird sich z.B. mit der Beschwerde eines afghanischen Staatsangehörigen beschäftigen, dessen Asylantrag mit der Begründung abgewiesen worden ist, dass sich die Sicherheitslage in Afghanistan seit der Machtübernahme durch die Taliban im Sommer 2021 insgesamt verbessert habe.
Zwei öffentliche Verhandlungen widmen sich am 13. bzw. 26. Juni dem Thema Mandatsverlust. Die Anträge kommen von den Gemeinderäten Zwölfaxing und Krumpendorf. In beiden Fällen soll einem Mitglied das Mandat entzogen werden. In Zwölfaxing geht es um einen Mandatar, für den weder eine Haupt- noch eine Nebenwohnsitzmeldung für die Gemeinde vorliegt. Im Fall Krumpendorf dreht es sich um einen Mandatar, der aus gesundheitlichen Gründen zu keinen Sitzungen mehr erschienen und auch nicht erreichbar war.