Am Dienstag wurde zwar erst ein Zwischenbericht präsentiert - für Polaschek steht allerdings schon jetzt fest, dass die Pflicht zur Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) an den Gymnasien fallen soll.
Am Dienstag wurde zwar erst ein Zwischenbericht präsentiert - für Polaschek steht allerdings schon jetzt fest, dass die Pflicht zur Vorwissenschaftlichen Arbeit (VWA) an den Gymnasien fallen soll.
An den Berufsbildenden Höheren Schulen (BHS), auf die jährlich rund 23.000 und damit mehr als die Hälfte der Maturaabschlüsse entfallen, soll die dortige Diplomarbeit bestehen bleiben. Schließlich habe die sehr praxisorientierte Arbeit (etwa Gestaltungsprojekte, Machbarkeitsstudien, Entwurf von Prototypen) dort eine lange Tradition und stelle oft auch schon die Weichen für künftige Berufsoptionen, erklärte der Minister bei einem Pressetermin in Anschluss an ein Treffen mit dem Expertenrat aus Schüler-, Lehrer- und Direktorenvertretern sowie Experten aus der Bildungs-KI und Lehrerausbildung.
Die Abschlussarbeiten an den Berufsbildenden mittleren Schulen (BMS) sollen indes voraussichtlich ganz entfallen und durch neue Reflexionsinstrumente im Fachunterricht ersetzt werden. Das betrifft jedes Jahr 10.000 bis 15.000 Jugendliche.
In der Gruppe bereits außer Frage gestellt ist, dass die VWA - so wie ihr Vorgänger, die Fachbereichsarbeit - an den Gymnasien nicht mehr verpflichtend sein soll. Die jährlich rund 17.000 Maturantinnen und Maturanten sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie wie bisher eine 40.000 bis 60.000 Zeichen lange schriftliche Arbeit zu einem bestimmten Thema auf vorwissenschaftlichem Niveau verfassen oder aber diese Teilleistung auf andere Art erbringen wollen. Diskutiert werden dafür eine zusätzliche mündliche oder schriftliche Prüfung, eine Projektarbeit, aber auch ganz andere, "innovative Formate" etwa im multimedialen Bereich, berichtete Mediendidaktikerin Elke Höfler (Uni Graz) aus der Expertengruppe. Die Gruppe soll nun auch einen Zeitplan für die Umsetzung erarbeiten.
Für Polaschek ist die Abschaffung der VWA-Pflicht "vor allem ein Schritt in Richtung mehr Freiheit und Offenheit bei der Matura", durch den man besser als bisher auf die Talente und Interessen der Jugendlichen eingehen könne als bei einer verpflichtenden schriftlichen Arbeit. Die Matura werde dadurch nicht leichter, die Jugendlichen bekämen aber zusätzliche Wahlmöglichkeiten etwa durch Projekte auch abseits konkreter Unterrichtsfächer. Er werde dazu umgehend Gespräche mit dem grünen Koalitionspartner starten. Ob sich eine Gesetzesänderung noch vor dem Sommer ausgehe, "wird man sehen", so Polaschek. Die Diskussion wegen des nahenden Wahltermins nicht aufzunehmen, wäre für ihn jedenfalls "fahrlässig" gewesen, betonte er.
Wichtig ist der Expertengruppe laut Höfler, dass die bisher durch die VWA erworbenen Kompetenzen - etwa die Vorbereitung auf erste Arbeiten an den Hochschulen - nicht verloren gehen, sondern künftig weiter geschult werden. Dass die VWA nicht mehr verpflichtend sein soll, sei auch nicht als Kapitulation vor der KI zu verstehen. Es brauche aber Änderungen etwa bei der VWA-Ergebnispräsentation, etwa indem ähnlich wie bei einer Defensio an der Uni zeigen muss, ob man sich mit dem Thema beschäftigt und es verstanden hat.
Zuletzt hatten AHS-Lehrervertreter ein Aus für die verpflichtende VWA gefordert. Diese sei sozial ungerecht, weil Jugendliche aus bildungsferneren Haushalten auf weniger Unterstützung zählen können. Außerdem fordere der mögliche Einsatz von KI eine noch intensivere Begleitung, was das Lehrpersonal in Zeiten des Lehrermangels überlaste. Ressourcenprobleme seien trotzdem nicht der Grund für die geplante Umstellung, betonte Polaschek. Er sprach vielmehr von einer Chance, besser auf die Stärken der Jugendlichen einzugehen. Indem künftig vermutlich weniger Schüler eine VWA schreiben würden, hätten die Lehrer aber auch mehr Möglichkeiten, sich auf die verbliebenen Arbeiten zu konzentrieren.
Geht es nach Polaschek, sollen die von ihm gewünschten Änderungen bereits im Schuljahr 2024/25 schlagend werden, zwingend sei das aber nicht. Die Expertengruppe solle nun Vorschläge machen, wann welche Umsetzungsschritte bei guter Vorbereitung möglich wären.
(APA/Red)