Nach der Insolvenz des Reisekonzerns FTI haben viele Kunden aus Österreich nun Fragen zu ihren Ansprüchen und den notwendigen Schritten zur Rückforderung des Reisepreises.
Nachdem der deutsche Reisekonzern FTI am Montag Insolvenz angemeldet hat, rät der Verbraucherschutzverein (VSV) Betroffenen in Österreich, ihre Ansprüche auf Rückzahlung des bezahlten Reisepreises mit eingeschriebenem Brief samt Rückschein beim Abwickler geltend zu machen. Wer in Österreich eine Pauschalreise mit FTI gebucht habe, unterliege - was die Insolvenzabsicherung betrifft - deutschem Recht, hieß es in einer Presseaussendung des VSV am Montag. Ersatz bekommt nach EU-Recht nur, wer eine Pauschalreise gebucht hat.
In Österreich hat der FTI-Konzern eine Zweigniederlassung in Linz und ist mit rund 70 Mitarbeitern vertreten. Anfragen der APA an das Unternehmen zur weiteren Vorgehensweise und Auswirkungen der Insolvenz auf österreichische Reisende blieben vorerst unbeantwortet. Generell hieß es, noch nicht begonnene Reisen würden voraussichtlich ab morgen 4. Juni nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.
Pauschalreise-Kunden aus Österreich erhalten Geld zurück
Wie viele Österreicher von der FTI-Pleite betroffen sind, ist derzeit noch unklar, alle Ansprüche müssen jedenfalls in Deutschland geltend gemacht werden. In der Insolvenz des deutschen Reiseanbieters FTI ist die Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH "zur unverzüglichen Erstattung verpflichtet", dies gilt sowohl für Pauschalreise-Kunden aus Deutschland als auch aus Österreich, informierte der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Für Kunden, die bei FTI nur eine individuelle Reiseleistung, also etwa nur ein Hotel gebucht haben, gilt der Insolvenzschutz jedoch nicht, wie VKI-Juristin Petra Leupold der APA erklärte.
Nur jene Reisenden, die eine Pauschalreise bei FTI gebucht haben, die nun nicht stattfinden kann, unterliegen der deutschen Insolvenzabsicherung. "Das heißt, die Erstattungsansprüche für bereits geleistete Anzahlungen und sonstige Kosten aufgrund der Absage sind zu 100 Prozent abgesichert und werden von der Deutsche Reisesicherungsfonds GmbH erstattet." Betroffene müssen ihre Ansprüche dort geltend machen, am besten mit eingeschriebenem Brief.
Rückreise vom Urlaubsort bei Pauschalreisen muss garantiert sein
Bei Pauschalreisen sind laut Arbeiterkammer Oberösterreich nicht nur die Kundengelder abgesichert, sondern auch die Rückreise vom Urlaubsort muss garantiert sein. Urlauber, die sich derzeit an ihrem Urlaubsort befinden, sollen sich laut AK OÖ an ihr Reisebüro oder an folgende Notfallnummer wenden: +4989710451498.
Der Konsumentenschutz der AK Oberösterreich hat auch in Erfahrung gebracht, dass für Buchungen bei FTI Österreich eine andere Insolvenzabsicherung gilt, nämlich jene bei der Swiss Re International SE Niederlassung Deutschland. Welche Absicherung greift, finden Betroffene in ihren Reiseunterlagen. Die AK OÖ hat sowohl für den deutschen Reisesicherungsfonds als für die Absicherung via Swiss Re Musterbriefe auf ihre Webseite gestellt.
Insolvenzschutz gilt nicht für individuelle Reiseleistungen
Jene Reisenden, die individuelle Reiseleistungen gebucht haben, sind vom Insolvenzschutz hingegen nicht umfasst. Für sie komme, so die Konsumentenschützer, lediglich eine Anmeldung ihrer Forderungen im deutschen Insolvenzverfahren in Betracht. Diese sei - anders als bei Insolvenzverfahren in Österreich - immerhin kostenlos. Eine Forderungsanmeldung führe aber nur zu einer Entschädigung in Höhe der Insolvenzquote, das heißt, womöglich nur im einstelligen Prozentbereich.
Übrigens: In jenen Fällen, in denen FTI-Touristik nur Vermittler für Reiseleistungen anderer Veranstalter war, sind Reisende von der Insolvenz laut VKI nicht betroffen.