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Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe wird an Inflation angepasst

31-05-2024, 10:35

Die Regierungskoalition aus ÖVP und Grünen hat eine Einigung erzielt, die Einkommensgrenzen für Familien- und Studienbeihilfen an die Inflationsrate anzupassen.

Die Umsetzung der Valorisierung der Zuverdienstgrenzen bei Familien- und Studienbeihilfe, die rückwirkend ab Januar gültig wird, ist für den kommenden Mittwoch geplant, so Claudia Plakolm, Staatssekretärin für Jugend der ÖVP, und Sigrid Maurer, Fraktionsvorsitzende der Grünen, am Freitag.

Zuverdienstgrenze bei Familien- und Studienbeihilfe: Fleißige sollen nicht bestraft werden

Studierende, die neben ihrem Studium auch noch arbeiten gehen, "erbringen doppelt Leistung", betonte Plakolm: "Egal, ob sie kellnern, im Callcenter sitzen, am Bau aushelfen oder in ihrem zukünftigen Fachgebiet Erfahrungen sammeln." Zuletzt sei der Korridor in dem sie sich mit ihrem Zuverdienst bewegen konnten, schmäler geworden. Dem wolle man nun entgegen wirken, so Plakolm: "Denn die Fleißigen sollen angespornt und nicht bestraft werden."

Maurer betonte, dass es ihr bereits seit ihrer Zeit als ÖH-Vorsitzende ein zentrales Anliegen gewesen sei, dass das Studium allen offen stehe, egal welchen ökonomischen Background sie haben. Mit der Valorisierung der Zuverdienstgrenze werde es nun einfacher, sein Studium selbst zu finanzieren. Früher hätten arbeitende Studierende teilweise bewusst ihre Arbeitszeit reduziert, um die Beihilfen nicht zu verlieren. Maurer sieht in dem jetzigen Schritt einen "Meilenstein" und die "grüne Handschrift" dieser Bundesregierung.

Anpassung der Zuverdienstgrenze auch für Menschen mit Behinderung wichtig

Sowohl Plakolm als auch Maurer erinnerten daran, dass die Koalition bereits zu Beginn ihrer Zusammenarbeit die Zuverdienstgrenze von 10.000 auf 15.000 Euro erhöht hatte. Bereits damals habe man die fehlende Valorisierung der vergangenen Jahre ausgeglichen. Nun erfolge dies automatisch jedes Jahr. Wichtig sei die Valorisierung auch für Menschen mit Behinderung, die häufig in Teilzeit-Beschäftigungsverhältnissen stünden. Diese könnten nun weiterhin am Arbeitsmarkt teilhaben, ohne Einbußen bei ihrer Familienbeihilfe befürchten zu müssen, hieß es.

(APA/Red)

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