Ein Verfahren wegen eines Überfalls auf einen Supermarkt in Hollabrunn wurde am Mittwoch in Korneuburg mit der Verurteilung zweier Personen für versuchten schweren Raub und schwere Sachbeschädigung abgeschlossen.
Ein Mann aus Litauen wurde nach dem Supermarkt-Überfall zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, während sein Mittäter eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren erhalten hat. Laut Gericht sind die Urteile bereits rechtskräftig. Die verurteilten Männer sind Teil einer Gruppe von neun Litauern, die gezielt Lebensmittelmärkte ins Visier genommen hatten.
Die Angeklagten sollen am Abend des 25. Jänner 2019 in den Supermarkt in Hollabrunn eingedrungen sein. Mehrere Angestellte wurden unter Verwendung von CO2-Pistolen in den Lagerraum gebracht, mit Kabelbindern fesselten die Männer die Arme der Opfer auf deren Rücken. Nachdem die Beschuldigten an die Geschäftsschlüssel gelangt waren, sollen sie erfolglos versucht haben, den Tresort aufzubrechen. Das Duo suchte laut früheren Polizeiangaben ohne Beute das Weite, eine Beschäftigte wurde leicht verletzt.
Wegen eines bewaffneten Raubüberfalls auf ein Juweliergeschäft in Deutschland saßen die Litauer bereits eine mehrjährige Haftstrafe ab. Nach deren Verbüßung wurden die Männer, gegen die Europäische Haftbefehle aufrecht waren, im Februar bzw. April nach Österreich ausgeliefert. Die Beschuldigten wurden in die Justizanstalt Korneuburg gebracht. Die Schuldsprüche vom Mittwoch gelten als Zusatzstrafen zu den in Deutschland erfolgten Verurteilungen.
Die beiden Männer sollen Mitglieder einer neunköpfigen litauischen Bande sein, die im Sommer 2019 ausgeforscht worden war. In unregelmäßigen Abständen und unterschiedlichen Konstellationen sollen die Kriminellen Geschäfte in Niederösterreich überfallen haben und dabei äußerst brutal vorgegangen sein. Zugeordnet wurde der Bande auch ein bewaffneter Raubüberfall auf einen Supermarkt samt kurzzeitiger Geiselnahme in Günselsdorf (Bezirk Baden) am 16. Februar 2019. Fünf litauische Staatsbürger erhielten dafür im Februar 2020 am Landesgericht Wiener Neustadt Freiheitsstrafen von sieben bis 19 Jahren.
Die Schöffenverhandlung am Landesgericht Korneuburg hätte ursprünglich bereits im April stattfinden sollen. Weil einer der Beschuldigten erst kurz davor nach Österreich ausgeliefert wurde, wurde der Prozess verschoben, um die Einspruchsfrist zur Anklageschrift abzuwarten. Erschwerend wurde laut Gerichtssprecher Wolfgang Schuster-Kramer am Mittwoch gewertet, dass das Duo als Täter rückfällig geworden war. Mildernd wirkten sich die Geständnisse und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben ist, aus.