Diese entscheidet nach einer Prüfung über eine etwaige Änderung des Vollzugsorts, hieß es dazu Dienstagmittag auf APA-Anfrage aus dem Justizministerium.
Diese entscheidet nach einer Prüfung über eine etwaige Änderung des Vollzugsorts, hieß es dazu Dienstagmittag auf APA-Anfrage aus dem Justizministerium.
Der mittlerweile 89-jährige Josef F. dürfte vorerst in der Justizanstalt (JA) Krems-Stein bleiben, aber in eine Zelle auf der allgemeinen Abteilung wechseln. Die Verlegung liegt in der Zuständigkeit der Generaldirektion für den Straf- und Maßnahmenvollzug. Dasselbe gilt für die Frage, ob Josef F. dauerhaft in Stein bleibt oder in eine andere Justizanstalt kommt. Letzteres würde amtswegig geprüft werden, falls das - etwas aus gesundheitlich-medizinischen Gründen - als erforderlich angesehen wird. "Neben der amtswegigen Prüfung können Insassinnen und Insassen den Prüfprozess auch auf Antrag auslösen", hielt das Justizministerium fest. Auch darüber müsste die Generaldirektion entscheiden.
Das Landesgericht Krems hatte zuletzt festgestellt, dass von Josef F. "keine Gefährlichkeit mehr ausgeht, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich macht". Die für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug maßgebliche kombinierte Persönlichkeitsstörung sei "aufgrund einer umfassenden, fortschreitenden demenziellen Erkrankung und einem körperlichen Abbau" sozusagen begraben worden. Die Gefährlichkeit des 89-Jährigen sei abgebaut, es sei mit keiner strafbaren Handlung mit schweren Folgen mehr zu rechnen. Zudem wurde vom Fortschreiten einer chronischen Demenzerkrankung ausgegangen.
Die Rechtsvertreterin des 89-Jährigen, Astrid Wagner, hatte am Montag im APA-Gespräch damit gerechnet, dass Josef F. zunächst in die Krankenabteilung der JA Stein kommt und später in eine andere Justizanstalt verlegt werden wird. Ziel bleibe die generelle Entlassung von Josef F. in die Freiheit, die sie "zeitnah beantragen" möchte. Zuvor müsse allerdings auch "Entlassungsvorbereitung passieren", sagte Wagner.
Der Inzestfall in Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. (der nun anders heißt) hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung - und damit in allen Anklagepunkten.
(APA/Red)