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ARBÖ-Tipps zum Gebrauchtwagenkauf

23-05-2024, 15:44

Der Augenblick, in dem man sich für einen neuen Wagen entscheidet, ist stets spannend und mit großer Erwartung verbunden. Beim Erwerb eines Gebrauchtwagens müssen allerdings bestimmte Aspekte berücksichtigt werden.

Um zu vermeiden, dass die anfängliche Begeisterung in Enttäuschung umschlägt, hat der ARBÖ eine Reihe wichtiger Schritte aufgelistet, die zukünftigen Eigentümern bei ihrer Entscheidung helfen sollen.

ARBÖ-Tipp 1: Vergleich der unterschiedlichen Angebote beim Gebrauchtwagenkauf

Vor der Entscheidung für ein spezifisches Auto ist es empfehlenswert, Marktangebote gründlich zu vergleichen. Hierfür sollten sämtliche verfügbaren Informationsquellen wie das Internet, Wochen- und Tageszeitungen, aber auch direkte Besuche bei Autohändlern genutzt werden. Ein gutes Verständnis der momentanen Marktpreise erlaubt das Erkennen von Verhandlungsmöglichkeiten und das Aushandeln eines gerechten Preises. Tipp: Bei den ARBÖ-Prüfzentren erhalten Mitglieder Auskünfte über den Wert von Gebrauchtwagen (Autopreisspiegel) kostenfrei.

ARBÖ-Tipp 2: Bei Gebrauchtwagenkauf auf ersten Eindruck achten

Sobald ein geeignetes Auto ausgewählt wurde, erfolgt die Vereinbarung eines Termins zur Besichtigung. Es ist wichtig, dass das Fahrzeug in einem guten Zustand ist. Wie sieht die Karosserie aus, gibt es Beulen? Wie ist der Zustand des Lacks? Erscheint der Innenraum sauber und wohlgepflegt? Wie sind die Niveaus der Flüssigkeiten? Viele Details geben Hinweise auf die Sorgfalt des Vorbesitzers im Umgang mit dem Auto. Zudem sollte überprüft werden, ob Werkzeug an Bord, ein Ersatzreifen sowie die Bedienungsanleitung vorhanden sind. Die Durchführung regelmäßiger Wartungen muss ebenso belegt werden können. Dabei ist anzumerken, dass das traditionelle Servicebuch zunehmend durch digitale Nachweise ersetzt wird. Zusätzlich ist es sinnvoll zu erfragen, wie viele Personen das Auto vorher besessen haben. Eventuell existieren Gründe dafür, dass das Fahrzeug oft und rasch wieder verkauft wurde. Diese Auskunft kann aus den Fahrzeugdokumenten gewonnen werden. Zum Schluss empfiehlt es sich, den Bericht der letzten Überprüfung auf Unterlassungen oder Fehler zu überprüfen.

ARBÖ-Tipp 3: Bei Probefahrt selbst überzeugen

Der ARBÖ betont die Wichtigkeit einer Testfahrt vor dem Kauf eines Autos, um eine eigene, fundierte Meinung zu bilden. Es ist essentiell, dass der potenzielle Käufer selbst das Fahrzeug lenkt. Bei der Testfahrt ist es ratsam, alle Gänge zu nutzen und das Fahrzeug sowohl bei niedriger als auch hoher Geschwindigkeit zu testen. Besonderes Augenmerk sollte auf ungewöhnliche Geräusche sowie die Leistung von Federung und Stoßdämpfern gelegt werden.

ARBÖ-Tipp 4: ARBÖ-Kauftest bei Gebrauchtwagenkauf

Um zu gewährleisten, dass das Auto in perfektem Zustand ist, ist es essenziell, eine neutrale und unabhängige Kaufuntersuchung beim ARBÖ vornehmen zu lassen. Diese Untersuchung erlaubt die genaue Bestimmung des technischen Zustandes des Autos. Oft kann der erste Anschein trügen, ebenso wie die Behauptungen der Verkäufer. Im Durchschnitt werden beim ARBÖ sechs Defekte je Begutachtung identifiziert. Es finden sich häufig Fehler in den Bremsen, der Radaufhängung und den Motoren. Die Kontrolle der Elektronik ist von großer Bedeutung. Fehler in diesem Bereich sind meist nicht erkennbar und können sehr kostspielig werden. Für Elektroautos führt der ARBÖ eine Prüfung der Antriebsbatterie durch, um deren Zustand zu bewerten.

Essentiell: Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährleistung. Das bedeutet, dass die Verkäuferin oder der Verkäufer für etwaige Mängel, die bereits bei der Aushändigung vorhanden waren, aufkommen muss. Bei Gebrauchtwagen bezieht sich dies ausschließlich auf Sachmängel. Verschleißteile sind nur dann eingeschlossen, wenn bewiesen werden kann, dass sie schon bei der Aushändigung defekt waren. Die Dauer der Gewährleistung beträgt normalerweise zwei Jahre ab dem Datum der Aushändigung. Ein Verkäufer kann die Frist bei Gebrauchtwagen auf ein Jahr verkürzen, falls das Fahrzeug seit der Erstzulassung bereits länger als ein Jahr im Verkehr ist. Beim Kauf von einer Privatperson, dem sogenannten Privatkauf, kann die Gewährleistung sogar vollständig ausgeschlossen werden. Diese Möglichkeit wird üblicherweise auch in Anspruch genommen. Deshalb ist es ratsam, bei einem Privatkauf unbedingt einen Ankaufstest vorzunehmen.

ARBÖ-Tipp 5 zum Kaufvertrag bei Gebrauchtwagenkauf

Der Abschluss eines Kaufvertrags markiert einen entscheidenden Moment beim Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs. Er dient der Dokumentation sämtlicher Details, die sowohl den Käufer als auch den Verkäufer absichern sollen. Hierzu gehören Angaben zum Fahrzeug, die Modalitäten der Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises, mögliche Anpassungen an der gesetzlichen Garantie sowie Absprachen bezüglich der Behebung vorhandener Schäden durch Reparaturen. Zudem ist es wichtig, Merkmale, die für den Käufer von Bedeutung sind und die das Auto aufweisen soll, festzuhalten. Ein sorgfältig formulierter Kaufvertrag verhindert zukünftige Konflikte und Schwierigkeiten zwischen den beteiligten Parteien. Auf [www.arboe.at/musterkaufvertrag](http://www.arboe.at/musterkaufvertrag) bietet der ARBÖ einen Musterkaufvertrag an, der essentielle Punkte beinhaltet und kostenfrei ist. Bei Bedarf können die Servicezentren des ARBÖ für weitere Auskünfte in Anspruch genommen werden.

(Red)

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