Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt, bestätigte Gerichtssprecher Walter Eichinger einen Bericht in den "Oberösterreichischen Nachrichten" am Donnerstag.
Der Verteidiger hatte die nachträgliche Strafminderung beantragt, bestätigte Gerichtssprecher Walter Eichinger einen Bericht in den "Oberösterreichischen Nachrichten" am Donnerstag.
Drei American Staffordshire Terrier hatten während eines Spaziergangs eine 60-jährige Joggerin angefallen und totgebissen. Die Hundehalterin, die die angeleinten Tiere nicht bändigen konnte, wurde Anfang März wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt, verurteilt.
Nach dem Urteil habe die Versicherung der 38-Jährigen den Privatbeteiligten, den Hinterbliebenen, 40.000 Euro Schmerzensgeld überwiesen, so Echinger. Das nahm der Verteidiger zum Anlass, im Nachhinein die Milderung der Strafe zu beantragen. Auch die Staatsanwaltschaft habe keine Einwände gehabt. Statt der fünf Monate unbedingter Haft hat die Verurteilte nun 1.800 Euro zu zahlen. Die zehn Monate bedingt bleiben unverändert. Die 300 Tagessätze wurden wegen der finanziell angespannten Situation der Hundehalterin mit je sechs Euro festgesetzt.
(APA/Red)