Ab dem Beginn des Jahres wird für Getränkeverpackungen aus Plastik und Metall, die zwischen 0,1 und drei Liter fassen, eine Pfandgebühr von 25 Cent pro Stück erhoben. Eine klare Mehrheit befürwortet die Einführung.
Drei Viertel aller Bürger unterstützen die Einführung des Einwegpfands im Einzelhandel, welches ab 2025 für PET- und Aluminium-Getränkeverpackungen gelten wird, laut einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des market-Institutes, durchgeführt im Auftrag von TOMRA Collection.
88 Prozent der Über-70-Jährigen für Einwegpfand
Vor allem die ältere Generationen misst dem Thema Umwelt und Nachhaltigkeit von Materialien einen höheren Stellenwert zu: Während 67 Prozent der Befragten zwischen 16 und 39 Jahren dies für wichtig halten, trifft es bei 88 Prozent der Über-70-Jährigen zu. Mehr als neun von zehn der Befragten sprechen sich klar für die Reduktion von Verpackungsmaterial aus. Ebenso viele erwarten vom Handel Initiativen zur Einsparung von Lebensmitteln, etwa auch mittels Fokus auf regionale Produkte. Noch mehr wünschen sich die strikte Verwendung von ausschließlich recycelbarem Material (83 Prozent).
Einwegpfand: Registrierung für Rücknehmer startet bald
In wenigen Wochen beginnt die Registrierung für Rücknehmer für das Einweggetränkepfand. Das wird über das Recycling Pfand Österreich Portal ab Juli 2024 möglich sein. Neben dem Netz an Automaten in Supermärkten, müssen auch kleine Verkaufsstellen, die Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoffflaschen veräußern, diese wieder zurücknehmen. Es gibt jedoch auch viele Sonderregelungen insbesondere für klassische Gastronomie, Getränkeautomaten, Online-Handel und Essenszustellungen.
Ausnahme bei Einwegpfand für Gastronomiebetriebe
"Wir empfehlen jedem Rücknehmer, sich schon jetzt zu informieren, ob eine bzw. welche Sonder- oder Ausnahmeregelung für die jeweilige Verkaufsstelle zutrifft," sagte Monika Fiala, Co-Geschäftsführerin von Recycling Pfand Österreich. Eine davon gilt etwa für Gastronomiebetriebe, in denen Produkte ausschließlich an Ort und Stelle konsumiert werden. Diese müssen den Pfandbetrag nicht weiterverrechnen und sind daher auch keine Rücknehmer. Das ist die einzige Regelung, wo der Pfandbetrag nicht an Konsumenten und Konsumentinnen weiterverrechnet werden muss.
Betreiber von Getränkeautomaten müssen die Gebinde nicht zurücknehmen, aber einen Ausgleichsbeitrag je Gebinde an Recycling Pfand Österreich bezahlen. Dieser kann entfallen, wenn nachweislich in unmittelbarer Nähe des Automaten eine Rücknahmestelle ist, mit der eine Vereinbarung getroffen wurde und auf die deutlich sichtbar am Automaten verwiesen wird.