Der frühere Kandidat für das Amt des Bundespräsidenten, Gerald Grosz, war erfolgreich mit seiner Klage gegen den ORF.
Laut dem Wiener Oberlandesgericht (OLG) wurde in einem Interview mit dem Blogger fälschlicherweise der Eindruck einer gerichtlichen Verurteilung vermittelt, was ein Urteil des Landesgerichts für Strafsachen aus dem Jahr 2023 bestätigte. Grosz wurde eine Entschädigung zugesprochen, und der ORF ist verpflichtet, das Urteil zu publizieren. Vom Landesgericht wurden ihm 5.000 Euro Entschädigung zugesprochen.
Anlass für den Rechtsstreit war ein mit Grosz auf ORF 2 geführtes Interview zur Bundespräsidentenwahl 2022. Darin sagte er, dass er nie vor Gericht gestanden sei. ORF-Journalistin Susanne Schnabl hielt ihm daraufhin vor, dass er rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt worden sei. Grosz entgegnete, dass er ein zivilrechtliches Urteil bekommen habe, weil er einen Medienprozess verloren habe. Er forderte sie auf, den Vorwurf einer insinuierten strafrechtlichen Verurteilung zurückzunehmen, was nicht geschah, weil laut Moderatoren das Wort strafrechtlich im Verlauf des Interviews nie gesagt wurde. Der Blogger sah sich als Herausforderer von Bundespräsident Alexander Van der Bellen vom ORF "diffamiert und verleumdet". In einer Reaktion auf das Urteil teilte Grosz mit, seinem Anwalt den Auftrag, auch zivilrechtliche Ansprüche gegen den ORF und Schnabl prüfen zu lassen, erteilt habe. Der ORF gab auf APA-Anfrage keinen Kommentar ab.