Der VKI sieht in Urteilen zu Servicepauschale eine Signalwirkung für die ganze Branche.
Das Bezirksgericht für Handelssachen Wien hat laut Angaben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) entschieden, dass Telekommunikationsunternehmen nicht das Recht haben, Verträge zu beenden, wenn Kunden die Servicegebühr zurückfordern. Diese Situation trat bei T-Mobile auf, woraufhin der VKI gerichtlich einschritt. Zudem betrachtete das Gericht die Erhebung der Servicegebühr in zwei Situationen als illegal.
Beide Urteile bestätigten die Rechtsansicht des VKI und verurteilen T-Mobile (nunmehr Magenta) zur Rückzahlung der eingehobenen Servicepauschale. Die erstinstanzlichen Urteile sind nicht rechtskräftig. Sollten sie Rechtskraft erhalten, dann gelte die Rückzahlungspflicht auch für länger zurückliegende Zahlungen - bis zu 30 Jahre lang. "Wir sind gespannt, ob T-Mobile die Urteile akzeptieren oder Rechtsmittel dagegen erheben wird. Die inhaltlich äußerst sorgfältig begründeten Urteile haben jedenfalls Signalwirkung für die gesamte Branche", meinte am Mittwoch Petra Leupold, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.
Der Ärger über die Servicepauschale hat dazu geführt, dass die meisten Mobilfunkanbieter seit Februar keine Servicepauschale mehr verrechnen. Verbraucherschützer kritisierten, dass die Kosten aber nicht verschwunden sind, sondern in die bestehenden Tarife eingearbeitet wurden. Die Vergleichsplattform tarife.at sieht das anders, eine eigene Analyse habe ergeben, dass die Entgelte nicht gestiegen seien. "Beim Großteil der Mobilfunker hat die Abschaffung vielmehr zu einer Reduktion der Kosten geführt", so die Onlineplattform. "Die Ergebnisse zeigen, dass die aliquote monatliche Gesamtbelastung lediglich bei Magenta und Red Bull Mobile gestiegen ist, während bei Anbietern wie A1, Drei und Bob eine Preissenkung stattgefunden hat" heißt es von tarife.at.