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Jugendpsychiatrie: Novelle zur Weiterbehandlung in Kraft

15-05-2024, 09:21

Jugendliche, die an psychischen Störungen leiden, können zukünftig auch nach Vollendung ihres 18. Lebensjahres von Kinder- und Jugendpsychiatern sowie Pädiatern weiter versorgt werden.

Eine Novelle der Ausbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte, die am Mittwoch in Kraft trat, erlaubt nun eine Betreuung bis zum Alter von 25 Jahren. "Hart erarbeitete Behandlungserfolge dürfen nicht aufgrund des Geburtsdatums plötzlich gefährdet werden", so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne).

Jugendpsychiatrie: Novelle schafft Übergangsphase für junge Menschen

"In Zukunft müssen Jugendliche nicht mehr direkt mit der Volljährigkeit in die Erwachsenenpsychiatrie wechseln", erläuterte Rauch. Gerade bei längeren psychischen Erkrankungen sei das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Ärzten wichtig. Die Übergangszeit endet mit 25 Jahren. Eine Parallelbetreuung ist möglich. Die Neuregelung bezieht sich auf Krankheitsbilder, die ihren Ursprung im Kindes- und Jugendalter haben. Die Medizinerinnen und Mediziner behandeln ihre jungen Patientinnen und Patienten oft über viele Jahre und können sie nun unterstützen, nach Erreichen der Volljährigkeit neue Vertrauensverhältnisse aufzubauen.

"Jugendliche mit komplexen und chronischen psychischen Erkrankungen haben oft über Jahre hinweg Vertrauen zu ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten aufgebaut. Es ist fatal, diese jungen Menschen schlagartig zum 18. Geburtstag aus dieser Beziehung herauszureißen", so der Gesundheitsminister. "Wir ermöglichen nun eine Übergangsphase und stellen damit sicher, dass diese jungen Erwachsenen gut in ihrem neuen Behandlungsverhältnis ankommen."

(APA/Red)

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