Ursprünglich war mit dem Beschluss eines Drei-Richterinnen-Senats für die vergangene Woche gerechnet worden, nun soll er "in den nächsten Tagen" ergehen, sagte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, am Montag auf APA-Anfrage.
Ursprünglich war mit dem Beschluss eines Drei-Richterinnen-Senats für die vergangene Woche gerechnet worden, nun soll er "in den nächsten Tagen" ergehen, sagte Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, am Montag auf APA-Anfrage.
Josef F. war 2009 in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher - nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum - eingewiesen worden. Entscheiden wird der Senat, ob der 89-Jährige aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug verlegt wird.
Fußen wird der erwartete Beschluss auf der nicht-öffentlichen Anhörung von Josef F. vom 30. April. Eines der Hauptthemen war damals in der Justizanstalt Stein laut Verteidigerin Astrid Wagner das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner. "Sie hat bestätigt, dass es einen massiven demenziellen Abbau gegeben hat, der die ursprünglich gefährliche Person in sich begraben hat", sprach die Rechtsanwältin nach dem Termin von einer "Wesensveränderung". Der 89-Jährige sei "nicht mehr gefährlich, das ist heute so gesagt worden, wörtlich und mehrmals". Der Beschluss folgt früheren Gerichtsangaben zufolge schriftlich, da sich der Senat aufgrund der vorliegenden Sach-und Rechtslage nach der Anhörung noch "umfassend beraten" müsse. Wagner geht jedenfalls von einer Verlegung ihres Mandanten aus.
Für die Staatsanwaltschaft bzw. die Verteidigung steht nach der Entscheidung des Drei-Richterinnen-Senats wieder die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen. Bis zur Rechtskraft des Beschlusses muss der 89-Jährige jedenfalls in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleiben.
In Krems war bereits am 25. Jänner eine Anhörung von Josef F. in Szene gegangen. Ausgesprochen worden war eine bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug, die aber in der Folge vom Oberlandesgericht Wien wieder aufgehoben wurde. "Anders als das Gericht erster Instanz kam das OLG Wien zum Schluss, dass die notwendigen Tatsachen für eine Entscheidung über eine solche bedingte Entlassung noch nicht geklärt sind", hieß es Mitte März. Im Rahmen einer Verfahrensergänzung erging der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der etwaige Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef F. nochmals genau zu prüfen.
Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef F. hatte seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen gehalten und mit ihr sieben Kinder gezeugt - eines starb nach der Geburt. Im März 2009 wurde der Angeklagte in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB verfügt. Schuldig gesprochen wurde Josef F. wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.
(APA/Red)