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Nächster Anlauf für Kennzeichenerfassung mit neuem Gesetzesentwurf

8-05-2024, 19:24

Die Regierung startet einen neuen Anlauf für eine Kennzeichenerfassung von Fahrzeugen bei Strafrechtsdelikten.

Einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" bestätigte das Innenministerium am Mittwoch gegenüber der APA. Das Ministerium habe demnach einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt. "Im Kampf gegen Extremismus, Terrorismus aber auch gegen Einbrecher helfen eine bessere Überwachung und strenge Kontrollen", sagte Innenminister Gerhard Karner.

Neues Gesetz zur Kennzeichenerfassung ohne Datenspeicherung

Die Kennzeichenerfassung 2019 sah eine automatische Erfassung und Speicherung von Daten zur Identifizierung von Fahrzeugen und Fahrzeuglenkern vor. Der VfGH sah darin allerdings eine gravierenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Geheimhaltungsinteressen gemäß Datenschutzgesetz sowie das Menschenrecht auf Achtung des Privatlebens. Das Gesetz wurde aufgehoben.

Das neue Gesetz sieht nun laut "Kronen Zeitung" keine Speicherung der Daten mehr vor, sondern eine sofortige Auswertung. Die Kennzeichenerkennungsgeräte gleichen den Fahndungsdatenbestand automatisch mit vorbeifahrenden Fahrzeugen bzw. deren Kennzeichen ab. Dadurch kann festgestellt werden, ob ein Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug bestehen. Es wird aber nichts gespeichert.

Weitere Änderung bei Durchsuchungsbefugnissen der Polizei

Eine weitere Änderung soll der Polizei demnach mehr Durchsuchungsbefugnisse geben. Derzeit kann die Sicherheitsbehörde unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Großveranstaltungen Durchsuchungsanordnungen erlassen. Mit dem neuen Gesetz sollen Kontrollen etwa bei Drohungen mit Anschlägen auf touristische Sehenswürdigkeiten ausgeweitet werden können. Weiters sollen Rechtsanwälte, Notare oder Verteidiger in Strafsachen künftig Akteneinsicht bei den Landespolizeidirektionen auf digitalem Wege nehmen können, schrieb die "Kronen Zeitung".

(APA/Red)

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