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Kind in Hundebox gesperrt: Ermittlungen gegen Sozialarbeiter

2-05-2024, 12:14

Im Hundebox-Fall wird nun gegen zwei Sozialarbeiter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt.

In der Causa eines jetzt 14-Jährigen, der im Waldviertel von seiner Mutter in eine Hundebox eingesperrt und misshandelt worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Krems Untersuchungen gegen zwei Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft (BH) Waidhofen an der Thaya aufgenommen.

Sozialarbeiter werden als Beschuldigte geführt

Es besteht der Verdacht auf Amtsmissbrauch, erklärte der Behördensprecher Franz Hütter am Donnerstag auf Nachfrage. Laut Informationen der APA betrifft dies die beiden Sozialarbeiter, die mit dem Fall befasst waren. Hütter zufolge sind diese beiden Personen als Verdächtige eingestuft. Weitere Einzelheiten gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems nicht bekannt.

Unangekündigte Besuche von Sozialarbeitern

Die nunmehr Beschuldigten - ein Mann und eine Frau - wurden Ende Februar im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya den Aussagen zufolge alleine. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.

Die Kinder- und Jugendhilfe hatte nach Bekanntwerden des Falls 2023 betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass "alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden". Aufgrund von im Gerichtsverfahren bekanntgewordenen Details wurde seitens des Landes eine nochmalige Prüfung des Falls veranlasst. Untersucht werden soll von der Fachaufsicht, "ob alle rechtlichen und fachlichen Standards" eingehalten wurden. Diese Prüfung befand sich zuletzt in Finalisierung.

Anwalt von Opfer fordert Schmerzensgeld und Haftung

Opferanwalt Timo Ruisinger machte Mitte April Amtshaftungsansprüche gegen das Land Niederösterreich außergerichtlich geltend. Gefordert wurden in einem Schreiben 150.000 Euro Schmerzengeld und eine Haftung für sämtliche zukünftige Schäden des Buben. Das Land kann sich dazu binnen drei Monaten äußern. Ruisinger stützt seine Forderungen darauf, dass die betreffenden Mitarbeiter der BH Waidhofen a. d. Thaya "völlig unzureichend, somit rechtswidrig und schuldhaft auf die dramatische und lebensgefährliche Situation" des Buben reagiert hätten.

Bereits im Vorjahr war die Causa auch Grund für das Zusammentreten einer Expertengruppe. Ein entsprechender Kommissionsbericht, der sieben allgemeine Empfehlungen umfasst, wurde Anfang März präsentiert. Mit dem konkreten Sachverhalt beschäftigte man sich nicht, Bestimmungen des Datenschutzes und berufsrechtliche Verschwiegenheiten standen dem entgegen.

Schuldsprüche in Fall von Kind in Hundebox für Mutter und Freundin

Der Anlassfall sorgte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Die 33-jährige Mutter soll ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Am 22. November 2022 hatte sich das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand befunden. Der Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.

Die 33-Jährige hatte in dem Geschworenenprozess wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, weil die Verteidiger Rechtsmittel eingebracht haben.

(APA/Red)

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