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KV-Einigung im Hotel- und Gastgewerbe

30-04-2024, 13:55

Im Hotel- und Gastgewerbe wurde ein Kollektivvertrag für die 2024 und 2025 fixiert. Er gilt für etwa 76.000 Betriebe und rund 240.000 Beschäftigte.

Mitarbeiter im Bereich Hotel und Gastronomie bekommen ab Mai einen Lohnzuwachs von durchschnittlich 6 Prozent und ab November 2024 zusätzlich 2 Prozent. Weiterhin ist mit der KV-Einigung eine Gehaltserhöhung für das Jahr 2025 beschlossen worden. Vom Mai 2025 an wird das Gehalt um die Jahresinflation von 2024 plus einem Prozent steigen.

KV-Einigung: 2.000 Euro Mindestlohn im Hotel- und Gastgewerbe

Zudem einigten sich die Gewerkschaft vida und die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) auf einen Mindestlohn von 2.000 Euro brutto ab 1. Mai 2025, wie sie in einer Pressekonferenz bekanntgaben. Neuerungen gibt es auch beim Rahmenkollektivvertrag für das Hotel- und Gastgewerbe. Fixiert wurde in der Vereinbarung unter anderem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zumindest 12 Sonntage pro Jahr frei haben. Außerdem gibt es den Nachtarbeitszuschlag künftig für alle Beschäftigten, die ab Mitternacht noch arbeiten und nicht mehr, wie bisher, nur für Beschäftigte der Hotellerie und Nachtgastronomie. Das Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist künftig in allen Bundesländern einheitlich geregelt und die Wartefrist für den Anspruch darauf verkürzt sich von zwei Monaten auf einen Monat. Das Jubiläumsgeld kann künftig wahlweise auch in Freizeit konsumiert werden.

Verbesserungen für Beschäftigte im Hotel- und Gastgewerbe durch KV-Einigung

Eine Reihe von Verbesserungen gibt es für Lehrlinge. Ab 1. Mai 2024 erhalten Lehrlinge im ersten Lehrjahr ein Lehrlingseinkommen in Höhe von 1.000 Euro monatlich, im zweiten 1.120 Euro, im dritten 1.320 Euro und im vierten 1.420 Euro. Außerdem bekommen Lehrlinge die ersten acht Sonntage im Lehrverhältnis frei, um den Übergang in die Arbeitswelt zu erleichtern. Für eine Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg gibt es eine Prämie von 250 bzw. 200 Euro. Ausgelernte Lehrlinge werden künftig sofort in die Lohngruppe für Fachkräfte mit höherer Entlohnung eingestuft. Das neue Lohnabkommen soll die Arbeit in der Hotellerie und der Gastronomie, in der händeringend Personal gesucht wird, wieder attraktiver machen und mehr Menschen zum Einstieg in die Branche bewegen. Ende März waren heuer knapp 9.000 offene Stellen im Tourismus beim Arbeitsmarktservice (AMS) gemeldet. Die Dunkelziffer der offenen Stellen dürfte aber etwa doppelt so hoch sein.

Attraktivere Bedingungen soll heimische Arbeitskräfte in Hotel- und Gastgewerbe bringen

"Es muss unser gemeinsames Ziel sein, dass wir nicht Menschen aus Drittstaaten holen müssen, sondern dass wir den heimischen Arbeitsmarkt nutzen", sagte vida-Bereichschef Berend Tusch bei der Pressekonferenz am Dienstag. "Ich hoffe, dass wir von den 30.000 Menschen, die im Tourismus Arbeit suchen, einige gewinnen können, weil wir die Lohn- und Rahmenbedingungen attraktiviert haben." Das bekräftigten auch WKÖ-Gastro-Obmann Mario Pulker und WKÖ-Hotellerie-Obmann Johann Spreitzhofer, die in dem neuen Lohnabkommen ein Signal sehen, mehr Menschen für die Branche zu begeistern.

Hotel- und Gastgewerbe: Verbesserungen auch für Arbeitgeber

Zu den Verbesserungen aus Sicht der Arbeitgeber gehört etwa die Verlängerung des Durchrechnungszeitraums für Teilzeitbeschäftigte, was den Ausgleich für Überstunden ohne Zuschläge erleichtert. Mit Teilzeitbeschäftigten kann nun ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 26 Wochen und bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit befristeten Verträgen von bis zu 9 Monaten vereinbart werden. Auch die Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen soll sich künftig flexibler gestalten. Befristete Verträge können einmalig um bis zu vier Wochen und ohne Unterbrechung des Durchrechnungszeitraums bis zu einem Zeitraum von maximal 9 Monaten verlängert werden. Das erste Monat des Arbeitsverhältnisses gilt künftig für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Probemonat, eine einzelvertragliche Vereinbarung ist nicht mehr notwendig.

(APA/Red)

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