Nach der Zustimmung des Europäischen Parlaments haben am Montag die Mitgliedsstaaten der EU in Luxemburg ebenfalls ihre Zustimmung zur Reform der sogenannten EU-Frühstückrichtlinie erteilt.
Dies ermöglicht das Inkrafttreten der verschärften Vorschriften für die Kennzeichnung von Honig, Fruchtsäften und Konfitüren. Die Länder der EU verfügen über zwei Jahre, um die neuen Bestimmungen anzuwenden. Es ist unter anderem vorgeschrieben, dass auf Honigverpackungen die Länder der Herkunft klar und deutlich zu vermerken sind.
Bislang war es in der Europäischen Union lediglich erforderlich, bei Honigmischungen zu deklarieren, ob diese aus der EU kommen oder extern. Des Weiteren sind zukünftig neue Bestimmungen für Säfte und Konfitüren vorgesehen. Säfte dürfen fortan nur als "zuckerreduziert" ausgewiesen werden, sofern wenigstens 30 Prozent des ursprünglich enthaltenen Zuckers entfernt wurden, wobei der Einsatz von Süßstoffen untersagt ist. Für die Herstellung eines Kilogramms Marmelade müssen zukünftig mindestens 450 Gramm Früchte verwendet werden.